Der Qualitätsausschuss der Landwirtschaftskammer verlieh in seiner 271. Sitzung zwei neuen Produkten das Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“.
Als langjähriges Gütezeichen-Unternehmen wurde der Meierei Holtsee das Qualitätszeichen für ihren Bärlauch-Käse verliehen. Der milde Schnittkäse aus heimischer Milch bekommt durch die Kräuter ein würziges, gut abgestimmtes Aroma. Die Vermarktung erfolgt als Selbstbedienungsware im halbpfündigen Block im Lebensmitteleinzelhandel und natürlich auch in der „Käsekiste“ in Holtsee.
Ganz neu im Gütezeichen ist der Betrieb Heurecka aus Groß Rheide. Familie Lohmann hat sich dort im Norden Schleswig-Holsteins auf die Produktion von Heumilch g. t. S. spezialisiert. Dabei steht „g. t. S.“ für „garantiert traditionelle Spezialität“ im Herkunftsschutz der EU. Damit wird die Art der Herstellung unabhängig von der Region geschützt. Das gilt in Schleswig-Holstein genauso wie im Alpenraum, der Ursprungsregion der Heumilch. Die Fütterung erfolgt ganzjährig mit Heu und wird durch weitere betriebseigene Komponenten wie Ackerbohnen und Lupinen ergänzt. Silierte, gentechnisch veränderte Futterbestandteile sind ausgeschlossen. Nach der Abfüllung in der Meierei Horst wird die Milch von den Lohmanns an etwa 40 Verkaufsstellen im Lebensmitteleinzelhandel Schleswig-Holsteins ausgefahren. Die Nachfrage nach der hochpreisigen Traditionsmilch entwickelt sich positiv. Auf Beschluss des Qualitätsausschusses darf sich die Heurecka-Milch jetzt zusätzlich mit dem grün-blauen Gütezeichen Schleswig-Holstein schmücken.
Der Qualitätsausschuss der Landwirtschaftskammer setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und -handwerks, der Politik und des Verbraucherschutzes zusammen und steht unter dem Vorsitz von Kammerpräsidentin Ute Volquardsen. Bereits seit 60 Jahren zeichnet der Qualitätsausschuss verantwortlich für die Steuerung der Gütezeichenarbeit und die Verleihung des traditionsreichen Qualitätssiegels „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“. Die Anpassung der Qualitätskriterien an die Anforderungen der neuen EmpCo-Verordnung war ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung.



