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Greenpeace will‘s wissen

Meldeportal für Verstöße gegen die Mehrwegpflicht
Von Dr. Lennart Schmitt, BVSH
Verbraucher sollen lernen wie cool es ist, Becher mehrfach zu nutzen.            Foto: Imago

Das Gesetz schreibt seit dem 1. Januar 2023 vor, dass Letztvertreiber und Befüller von Lebensmitteln und Getränken – also auch Hofcafés oder Direktvermarktungsläden – diese im To-go-Segment auch sichtbar in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben, die nicht teurer als die Einwegverpackung sein darf. Greenpeace hat jetzt ein Meldeportal eingerichtet, wo Bürgerinnen und Bürger vermeintliche Verstöße dagegen einstellen können.

Das zunehmende Angebot von Essen und Getränken zum Mitnehmen führt zu einem steigenden Anfall von Einwegverpackungen. Die Zielrichtung der in jüngster Zeit mehrfach verschärften Regelungen des Verpackungsgesetzes sind dementsprechend die To-go- und Fast-Food-Verpackungen.

Eine Bepfandung der Mehrwegverpackung ist erlaubt (und wird empfohlen). Die Mehrwegverpackung ist vom Letztvertreiber zurückzunehmen, andere als von ihm in Verkehr gebrachte Verpackungen müssen aber nicht angenommen werden.

In Ausnahmefällen greift eine Erleichterung für kleine Verkaufsstellen wie Imbisse oder Kioske, aber gegebenenfalls auch für bestimmte Hofläden mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 m2 (bei Lieferung von Waren zählen hierzu alle Lager- und Versandflächen) beziehungsweise für Verkaufsautomaten. Werden beide Voraussetzungen bezüglich Mitarbeiterzahl und Verkaufsfläche eingehalten, muss in solchen kleinen Verkaufsstellen nicht zwingend eine Mehrwegalternative angeboten werden, wenn dem Kunden ermöglicht wird, Mehrwegbehältnisse zur Befüllung selbst mitzubringen. In der Verkaufsstelle ist dann durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf die Möglichkeit, die Waren in eigenen Mehrwegverpackungen zu erhalten, hinzuweisen (zum Beispiel: „Kundenbehälter akzeptiert“).

Die Umweltschutz-NGO Greenpeace will nun jedoch bei der Umsetzung der Verpackungsvorgaben und deren behördlicher Kontrolle Defizite ausgemacht haben und sieht sich daher genötigt, mit der Bereitstellung eines neuen Meldeportals den Druck auf die Verwaltung zu erhöhen. Am 29. März ist eine Plattform gestartet, über die jeder Bürger (vermeintliche) Verstöße unmittelbar an die zuständige Landesbehörde melden kann. In Schleswig-Holstein ist dies die Untere Abfallentsorgungsbehörde bei der Kreisverwaltung.

In dem Portal können Bürger die Adressdaten des Geschäfts eingeben, das nach Ansicht des Meldenden die Vorgaben zu den Mehrwegalternativen nicht eingehalten hat, und damit die zuständige Behörde auf Verstöße hinweisen. Diese wird aufgrund der Postleitzahl automatisch ermittelt und erhält eine „Vollzugsaufforderung“ per E-Mail – ebenso geht in cc eine Nachricht an eine E-Mail-Adresse von Greenpeace. Ziel ist es laut Greenpeace, dass die Überwachungsbehörde den behaupteten Verstoß prüft und unterbindet und, falls dieser nachweisbar fortbesteht, mit Bußgeld ahndet.

Kritisch äußerte sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gegenüber der Zeitung „Die Welt“, man brauche keine private Mehrweg-Polizei. Anprangern und Denunziantentum seien fehl am Platz. Der Vollzug der neuen Mehrwegvorgaben liege im Verantwortungsbereich der zuständigen Behörden. Kooperation statt Konfrontation müsse das Motto lauten.    Dr. Lennart Schmitt, BVSH

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