StartNachrichtenMarktAgrarhandel erinnert an Vertragstreue

Agrarhandel erinnert an Vertragstreue

Von Mechthilde Becker-Weigel
Foto: Pixabay

Die Einhaltung geschlossener Verträge ist für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette maßgebliche Voraussetzung für einen funktionierenden Handel. Gestiegene Energie- und Transportkosten infolge des Ukraine-Krieges treffen alle Marktbeteiligten gleichermaßen und geben keiner Vertragspartei das Recht, sich an getroffene Vereinbarungen nicht mehr halten zu müssen oder Änderungen verlangen zu können. Auf diesen Grundsatz der Vertragsgestaltung weist Der Agrarhandel e. V. aus aktuellem Anlass hin. Der Verband ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland.

Besonders in der heutigen Situation sei dieser Grundsatz von enormer Bedeutung. Denn in der laufenden Kampagne wurden aufgrund der attraktiven Preise teilweise mehr als 50 % der Ernte 2022 von der Landwirtschaft vorkontrahiert. Sollte die Landwirtschaft unter dem Vorwand höherer Gewalt oder gestörter Geschäftsgrundlage versuchen, sich der Kontraktverpflichtung zu entziehen, würde das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Landwirtschaft und Erfassungshandel gestört.

Der Verband Der Agrarhandel könne derzeit einen Anspruch auf einseitige Änderung des Vertragsverhältnisses zugunsten der Landwirtschaft nicht erkennen. Anders formuliert: Es gibt kein allgemeingültiges Recht einer Vertragspartei auf ein gewinnbringendes Geschäft. Es kann eben auch dazu kommen, dass ein im Nachhinein verlustreicher Vertrag erfüllt werden muss. Auch dies kann sowohl Landwirtschaft als auch Erfassungshandel treffen. Das einseitige Abweichen oder Nichterfüllen von Verträgen führt dabei in der Regel zur Schadenersatzpflicht.

Der Erfassungshandel sichert im Rahmen des internen Risikomanagements die Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft an den Börsen ab. Aufgrund der hohen Preisdifferenzen sind an den Börsen Nachschüsse in einem nie da gewesenen Ausmaß angefallen. Würden die mit der Börsenposition zusammenhängenden Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft nun ausfallen, entstünde ein erheblicher finanzieller Schaden, den es auszugleichen gilt.

Die Agrarhandelsunternehmen verstünden sich auch und gerade in Krisenzeiten als verlässlicher Partner der Landwirte, so der Verband. Die gesamte Wertschöpfungskette von Landwirtschaft, Erfassungshandel, Mühlen, Exportwirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel verlasse sich auf die gegenseitige Liefertreue. bb

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