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Lob von Bauern und Jägern

Reaktionen zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Von Agra-Europe/jh/pm
Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht löst erwartungsgemäß unterschiedliche Reaktionen aus. Foto: Imago

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht, die nach dem Bundestag kürzlich auch der Bundesrat abgesegnet hat, als „gute Entscheidung für die Weidetierhaltung“ begrüßt. Auch vom Deutschen Jagdverband (DJV) und vom Deutschen Landkreistag kam Zustimmung. Der Förderverein der deutschen Schafhaltung zeigte sich hingegen enttäuscht, und Umweltschutzorganisationen lehnten die Neuregelung komplett ab.

Nach Einschätzung von DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet erhalte die Weidetierhaltung „erstmals einen praktikablen und bundesweiten Rahmen zur Regulierung des Wolfsbestandes“. Die vom Berufsstand seit Langem geforderte Gesetzesänderung sei ein Meilenstein in der Wolfspolitik und mache den Weg frei für ein realistisches Wolfsmanagement. „Jetzt brauchen wir eine schnelle Umsetzung in den Ländern, eine sofortige Anwendung der Schadwolfentnahme und eine unverzügliche Aufstellung von Managementplänen“, so Sabet. Zudem müssten die Länder die Weidegebiete abgrenzen, die nicht verhältnismäßig zäunbar seien und damit frei von Wölfen gehalten werden müssten.

Für die Aufstellung der Managementpläne fordert der DBV eine bundesweite Mindestentnahmequote von 40 % des jährlichen Nachwuchses, um eine generelle Regulierung zu ermöglichen. Besonders betroffene Bundesländer mit hohem Wolfsbestand sollten darüber hinausgehende Entnahmequoten festlegen.

Der Förderverein der deutschen Schafhaltung räumte ein, dass die Politik zwar einen Schritt in die richtige Richtung getan habe. Sie agiere aber zu zögernd. Zentrale Hürden bleiben aus Vereinssicht bestehen. Insbesondere die weiterhin engen rechtlichen Vorgaben, die Abhängigkeit von komplizierten Managementplänen und die unklare Definition des günstigen Erhaltungszustands verhinderten eine wirksame und schnelle Entlastung der Weidetierhaltung.

Monitoring verbessern

Der DJV wertete die Entscheidung als ein „Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland“. Auch wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft hätten zu einem guten Bundesjagdgesetz geführt. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sieht die künftigen Aufgaben der Jäger nicht nur in der Bejagung, sondern auch in der Information.

Der Deutsche Landkreistag sieht in der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz einen wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und zu einem sachgerechteren Umgang mit dem Wolf. Jetzt gebe es einen Rechtsrahmen, der auch den berechtigten Interessen der ländlichen Räume gerecht werde. Wo Koexistenzprobleme zunähmen, müsse differenziert und ohne lange Verwaltungsverfahren gehandelt werden können. Für ein wirksames Wolfsmanagement brauche es darüber hinaus eine belastbare und valide Datengrundlage. Notwendig sei ein deutlich besseres Monitoring des Erhaltungszustands.

Vorwurf der Symbolpolitik

Der Deutsche Tierschutzbund konstatierte hingegen einen „schwarzen Tag für den Tier- und Artenschutz“. Die Eröffnung der Jagd auf den Wolf sei ein Symbol für eine tief populistische Kampagnenpolitik, die Lobbyinteressen über Wissenschaft, EU-Recht und im Grundgesetz verankerte Werte stelle. Durch eine pauschale Bejagung könnten Weidetierrisse aber nicht verhindert werden. Daher sei der Herdenschutz dringend weiterzufördern. Auch der World Wide Fund für Natur und der Naturschutzbund Deutschland sind davon überzeugt, dass die pauschale Jagd auf Wölfe das Ergebnis reiner Symbolpolitik sei und keine Sicherheit für Weidetiere schaffe.


„Der Wolf ist in der Großstadt angekommen“ – Kritik an Auswilderung im Süden Hamburgs

Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, erklärte zum Wolfsangriff in Hamburg und der erfolgten Auswilderung: „Der Wolf ist mittlerweile in der Großstadt angekommen. Der Angriff auf eine Passantin mitten in der Hamburger Innenstadt hat gezeigt, dass der Wolf ein Kulturfolger ist und demzufolge auch vor urbanen und dicht besiedelten Gebieten nicht haltmacht. Das aggressiv-bissige Verhalten des Wolfes, das zu erheblichen Verletzungen geführt hat, zeigt, dass es sich beim Hamburger Wolf um einen Problemwolf handelt. Deshalb ist die Reaktion des Senats falsch und verantwortungslos.“ Die „übereilte Auswilderung“ in ein der Öffentlichkeit anfänglich unbekanntes Gebiet verschiebe das Problem in andere Bundesländer und gefährde dort die Sicherheit der Bevölkerung, so Göttsch.

Die mit Steuergeld finanzierte Überwachung des Wolfes löse das Problem nicht, da Wölfe mobil seien. Bereits jetzt gebe es eine nachgewiesene erhebliche Überpopulation in Deutschland. Allein in Sachsen-Anhalt betrage die offiziell bestätigte Wolfsdichte 16 Tiere auf 1.000 km²: „Das zeigt die Dimension des Problems. Wir sollten uns an bewährten Modellen wie in Schweden und Frankreich orientieren. Dort gilt eine Obergrenze von durchschnittlich maximal einem Wolf pro 1.000 km². Damit wird sowohl dem Schutz von Nutztieren, Menschen und Natur Rechnung getragen als auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht“, bekräftigte Göttsch.

Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes habe die CDU-geführte Bundesregierung dem Problem durch Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht Rechnung getragen. Problemwölfe könnten darüber hinaus schon länger entnommen werden. Umso unverständlicher sei, warum der Hamburger Problemwolf ausgewildert und nicht entnommen wurde. Durch diese Entscheidung werde mit der Sicherheit und dem Leben der Bevölkerung in Stadt und Land unnötig gespielt.

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