Die Koalition hat letzte offene Fragen zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht geklärt. Damit steht einem Abschluss der Ausschussberatungen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes am Mittwoch (nach Redaktionsschluss) nichts mehr im Wege. Beschlossen werden soll das Gesetz vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung am 5. März. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 27. März geplant. Damit kann das Gesetz aller Voraussicht nach vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in Kraft treten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bezeichnete die geplante Gesetzesnovelle als überfällig. Die Landwirtschaft brauche beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen, mahnte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Sie forderte, den Gesetzentwurf nachzubessern. Dazu zähle, dass eine Entnahme von Problemwölfen jederzeit und unabhängig von Schonzeit, Erhaltungszustand und Managementplänen möglich sein müsse. Notwendig sei zudem eine generelle Entnahmequote von 40 % des Wolfzuwachses. In Regionen, in denen Herdenschutz technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei, müsse sichergestellt werden, dass sich keine Wölfe ansiedelten. Schließlich dürften bei Rindern und Pferden Herdenschutzmaßnahmen nicht als Voraussetzung für Entnahmen dienen.
Grundsätzlich positiv wertet der Deutsche Jagdverband (DJV) die vorgesehenen Neuregelungen. Ausdrücklich begrüßt er, dass die Bundesregierung das seit Langem geforderte Zwei-Säulen-Modell aufgreife, ein wissenschaftlich fundiertes Bestandsmanagement durch Jagd sowie eine rechtssichere und schnelle Entnahme von Problemwölfen, die Nutztiere töten. „Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für den Artenschutz“, betonte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke in der Anhörung des Bundestagsernährungsausschusses am Montag in Berlin. Zugleich stelle sie die Jägerschaft in der dicht besiedelten Kulturlandschaft vor neue Herausforderungen. „Die Frage ist nicht, ob wir ihn managen, sondern wie“, sagte der Verbandspräsident.




