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Was gibt die Verordnung vor?

Herbstdüngung außerhalb der N-Kulisse
Von Dr. Lars Biernat, Landwirtschaftskammer SH
Die Düngung darf nur erfolgen, sofern die Aussaat von Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchten bis zum 15. September und von Wintergerste bis zum 1. Oktober 2022 abgeschlossen sein wird. Foto: Achim Seidel
Nach der Ernte der Marktfrüchte steht die Aussaat der dann folgenden Ackerkulturen an. Soll gedüngt werden, ist auch die Ableitung des Herbstdüngebedarfes zu dokumentieren. Dabei gilt es, den Stickstoffdüngebedarf unter Beachtung der Sperrfristen für die anstehenden Herbstsaaten nach Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zu ermitteln. Dieser Artikel erörtert, was außerhalb der N-Kulisse gilt. Auf die abweichenden Regeln für Flächen innerhalb d

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