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Wählen gehen: Politik fängt im Dorf an

Editorial zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein
Von Mechthilde Becker-Weigel
Zur Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 14. Mai sind knapp 2,4 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen. Foto: Imago

Fünf Jahre sind verstrichen seit der vergangenen Kommunalwahl. Am 14. Mai ist es wieder so weit. In rund 1.080 kreisangehörigen Gemeinden, in den vier kreisfreien Städten und in den elf Kreisen wird gewählt. Knapp 2,4 Millionen Menschen dürfen in Schleswig-Holstein am 14. Mai wählen gehen und ihr Votum zur Kommunalpolitik abgeben. Aber: In den vergangenen Jahrzehnten ist die Wahlbeteiligung ständig weiter gesunken.

Während 1974 die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein bei fast 79,2 % lag, haben bei der jüngsten Kommunalwahl im Jahr 2018 gerade mal 47,1 % aller Wahlberechtigten abgestimmt. Gerade Landwirtinnen und Landwirte sollten den Wahltermin nicht verpassen. Denn dabei geht es um etwas. In der Kommunalpolitik werden Entscheidungen getroffen, die die Bäuerinnen und Bauern direkt vor Ort angehen und sie in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung maßgeblich beeinflussen. 

„Überlassen Sie Ihre Stimme nicht anderen“

Durch die Wahl hat jeder die Möglichkeit, über die Besetzung der Gemeindeparlamente mitzubestimmen. In den Gemeinderäten wird nicht zuletzt ganz konkret über die Entwicklungschancen landwirtschaftlicher Betriebe entschieden. Gibt es in den Räten niemanden mehr, der für die Bäuerinnen und Bauern das Wort ergreift, sind Entwicklungsmöglichkeiten wie Stallbauten schwierig. Welche Vorschriften und Bedingungen werden mit einer Genehmigung verbunden? Auch diese Fragen werden auf kommunaler Ebene mitentschieden. Den großen Rahmen gibt die Politik in Berlin und Brüssel vor. Aber die konkrete Umsetzung muss jeder Landwirt und jede Landwirtin mit den Genehmigungsbehörden vor Ort ausdiskutieren.

Landwirtinnen und Landwirte sollten am besten nicht nur zur Wahl gehen, sondern sie sollten für die Kommunalwahlen selbst kandidieren. Es ist wichtig, dass sie direkt in den Kommunalparlamenten vertreten sind. Sonst fehlen Sachverstand und der Blickwinkel des bäuerlichen Berufsstandes, gerade wenn es um Entscheidungen geht, die die Land- und Forstwirtschaft betreffen, zum Beispiel bei Bauleitplanung, Genehmigungen, Bau und Unterhaltung von Straßen und Wegen, Flurbereinigung oder die Ausweisung von Schutzgebieten.

Am 14. Mai zählt es, seine Stimme abzugeben. Denn das Wahlrecht ist in einer Demokratie die vornehmste Bürgerpflicht. Wer nicht wählt, überlässt seine Stimme nur anderen und lässt die über seine Zukunft entscheiden.

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