StartNachrichtenRegionalesVorgaben entschärft, Fristen verlängert

Vorgaben entschärft, Fristen verlängert

Dichtheitsprüfung von privaten Entwässerungsleitungen
Von MEKUN
Bei solchen Rohren ist schon klar, dass sie nicht dicht sind. Foto: Imago

Die privaten Abwasserleitungen vieler alter Häuser sind möglicherweise marode. Damit Abwässer durch Risse und Löcher nicht ungeklärt in den Untergrund sickern, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, diese Rohre auf Dichtheit zu untersuchen und wenn nötig bis zur öffentlichen Anschlussstelle zu sanieren.

Angesichts der Tatsache, dass viele private Abwasserrohre noch nicht überprüft werden konnten und dies auch für die öffentlichen Leitungen gilt, wird das Umweltministerium (MEKUN) die Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen neu regeln. Vorgesehen sind vereinfachte Vorgaben und eine Fristverlängerung bis 2040. Die Änderungen gelten ab sofort.

Die Änderungen im Überblick:

Öffentliche Kanäle: Bislang war die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsleitungen drei Jahre nach der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes vorgeschrieben. Da Letztere aber noch nicht flächendeckend erfolgt ist, wurde die Verpflichtung im November 2022 ausgesetzt.

Neue Fristen: Es wurden großzügigere Umsetzungsfristen für Grundstückseigentümer bis zum Jahr 2040 eingeführt. Bis zu diesem Jahr soll die Dichtheitsprüfung unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches vorgelegt werden.

Strengere Auflagen: In den Schutzzonen II, III und III A soll die Prüfung umgehend erfolgen. Gleiches gilt für Entwässerungsanlagen gewerblicher Abwässer, da diese potenziell gefährliche Stoffe enthalten.

Wer bereits die Nachweise zur Dichtheitsprüfung erbracht hat, dem entstehen keine Nachteile: Sie behalten ihre Gültigkeit und brauchen nicht bis 2040 wiederholt zu werden.

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