Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln sind seit Jahren verpflichtet, jeden Pflanzenschutzmitteleinsatz vollständig zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 67 der EU- Verordnung (EG) 1107/2009 sowie dem § 11 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Bisher beinhalteten diese Aufzeichnungen Angaben zur Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, zum Zeitpunkt der Anwendung, zur verwendeten Menge, zur behandelten Fläche und zu der Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmi
PSM-Dokumentation: Neue Vorgaben ab 2026
Was Betriebe jetzt beachten müssen und was ab 2027 bei der elektronischen Erfassung gilt
Von Sabine Steffensen
, Landwirtschaftkammer SH
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Pflanzenschutzanwendungen gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben vollständig und umfassend dokumentiert werden. Foto: Wolfgang Pfeil




