StartNachrichtenKammer kompaktRundköpfiger Apfelbaumbohrer noch immer auf Fehmarn

Rundköpfiger Apfelbaumbohrer noch immer auf Fehmarn

Weitere Rodemaßnahmen auf der Insel nötig
Von Tanja Bahr, Landwirtschaftskammer SH
Die ausgestellten Exponate mit den typischen Bohrlöchern wurden von den Anwesenden interessiert in Augenschein genommen. Foto: Tanja Bahr

Der Rundköpfige Apfelbaum­bohrer (Saperda candida) ist noch immer auf Fehmarn. Leider ­wurden einzelne Funde bestätigt, sodass Ende Januar erneut Rodemaßnahmen zur Tilgung des Schädlings in einem abgegrenzten Gebiet erfolgen müssen, aber in kleinerem Umfang als bereits Anfang des Jahres 2023.

Für die Maßnahmen in diesem Jahr ist am 16. Dezember 2023 eine überarbeitete amtliche Allgemeinverfügung in Kraft getreten und veröffentlicht worden, die ursprüngliche behält aber außer in den geänderten Passagen ihre Gültigkeit. Die Landwirtschaftskammer setzt die notwendigen Maßnahmen nun im Rahmen der geltenden Gesetze um.

Dr. Tim Birr, Fachbereichsleiter Pflanzenschutz, erläutert die bisherigen und zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings. Foto: Tanja Bahr

Am 15. Januar 2024 ist die Bevölkerung im Gasthof Meetz in Bannesdorf auf Fehmarn abends über die geplanten Maßnahmen und das Vorgehen von den Experten des amtlichen Pflanzenschutzdienstes bei der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) informiert worden. An dieser Informationsveranstaltung nahmen rund 35 interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger teil.

Die Experten zeigten das betroffene Gebiet. Zur Veranschaulichung wurden Exponate von befallenen Hölzern ausgestellt, welche von den Anwesenden interessiert in Augenschein genommen wurden. Der Leiter des amtlichen Pflanzenschutzdienstes, Dr. Tim Birr, stellte den Lebenszyklus des Quarantäneschädlings dar und beschrieb die bereits im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen sowie die jährlich wiederkehrenden Arbeitsschritte durch den Pflanzenschutzdienst zur Tilgung des Schädlings. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger bei entsprechenden Beobachtungen von Genagsel oder Bohrlöchern in ihren Gärten oder an Pflanzen auf öffentlichen Flächen diese umgehend an den Pflanzenschutzdienst melden sollten, damit dort zeitnah weitere Maßnahmen veranlasst werden könnten. Es wurden anhand einer Karte die neue Befallszone sowie ein Befallsverdacht dargestellt. Die Rodemaßnahmen sind ab Ende Januar 2024 geplant. Das Pflanzenmaterial wird anschließend thermisch vernichtet. Es sind in der neuen Befallszone 200 m Knick betroffen sowie bei dem Befallsverdacht westlich von Todendorf vier Wirtspflanzen (Weißdorn). Das Ausmaß der Bekämpfungsmaßnahmen ist damit um ein Vielfaches kleiner als zu Beginn des vergangenen Jahres.

Anna Chwirot von der LKSH erläutert das Monitoring. Foto: Tanja Bahr

Anna Chwirot ist bei der Kammer für die regionale Pflanzengesundheit, unter anderem im Kreis Ostholstein zuständig. Sie erklärte die Monitoringmaßnahmen, welche überwiegend anhand von visueller Prüfung erfolgen, teils aber auch unter Beteiligung von Spürhunden stattgefunden haben, und informierte über weitere Schritte.

Die Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden erörtert. Hierbei wurde deutlich, dass die Betroffenen sich eine zeitnahe Information über die Ergebnisse des Monitorings und anstehenden Maßnahmen sowie deren Umsetzung wünschen. Der Zeitrahmen zwischen amtlich bestätigtem Befall bis zur Erledigung der Maßnahmen, insbesondere der Rodung sei zu lang. Die Juristin der Kammer, Tanja Bahr, wies darauf hin, dass die verwaltungsrechtlichen Schritte, aber auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, hier insbesondere auch der Natur- und Artenschutz und vergaberechtliche Vorgaben eine gewisse Zeit in Anspruch nähmen. Gefahr im Verzug bestehe aber aufgrund der langen Entwicklungszeit der Larven nicht, welche eine sofortige Entnahme von Pflanzen bei Befallsverdacht oder bestätigtem Befall rechtfertigen würde.

Dr. Gert Petersen vom Landwirtschaftsministerium versicherte erneut, dass die Landesregierung die betroffenen Bürgerinnen und Bürger „nicht im Regen stehen lasse“ und anstrebe, für die neuen notwendigen Rodungsmaßnahmen und Kompensationspflanzungen finanziell aufzukommen.

Auch diesmal sind Wiederherstellungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde geplant.

Die Landwirtschaftskammer geht mit großer Umsicht und Sorgfalt vor und setzt die rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung des Schädlings um.

Weitere Informationen zum betroffenen Gebiet und der Rechtsgrundlage finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

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