Auch für Silomais muss vor der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (N) und Phosphat (P) eine schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE) nach den Vorgaben der Düngeverordnung (DÜV) erstellt werden. Bei der Planung der Düngemaßnahmen sollte neben einer hohen Stickstoffausnutzung auch der standortangepasste Einsatz von Phosphat besonders im Fokus stehen. Im folgenden Artikel wird neben der grundlegenden Bedarfsermittlung auch die Beratungsempfehlung anhand von Versuchsergebnissen näher erläutert.
Nach der langen Frostperiode bewegen sich die Temperaturen tagsüber nun überwiegend im zweistelligen Temperaturbereich und die angekündigten hohen Niederschlagsmengen blieben weitestgehend aus. Vielerorts wurden auf den Flächen bereits die ersten Vorbereitungen für die Maisaussaat getroffen und erste Düngemaßnahmen sind zu planen. Vor der ersten Düngemaßnahme ist der Düngebedarf der Kultur standortgerecht zu ermitteln, um eine effiziente Nährstoffversorgung der Pflanzen während der Vegetationsperiode zu gewährleisten.
Düngebedarfsermittlung ist Pflicht
Der N-Düngebedarf von Silomais hängt maßgeblich vom betriebsspezifischen Durchschnittsertrag der vorangegangenen fünf Jahre ab. Dieser wird mit dem Basisertrag nach DÜV verglichen und durch Zu- beziehungsweise Abschläge angepasst. Je 50 dt FM/ha Ertragsabweichung zum Basisertrag ergeben sich maximale Zuschläge von 10 kg N/ha. Bei geringeren Erträgen im Vergleich zum Basisertrag sind je 50 dt FM/ha Abschläge in Höhe von 15 kg N/ha vorzunehmen. In dem Beispiel in Tabelle 1 ist die DBE für eine Ertragsannahme von 415 dt FM/ha aufgeführt. Dieser Ertrag entspricht nach Angaben des Deutschen Maiskomitees (DMK) dem durchschnittlichen Ertragsniveau Schleswig-Holsteins. In der DBE werden neben dem Ertragswert weitere Faktoren wie der Nmin-Gehalt des Bodens (0 bis 90 cm), die organische Düngung zu den Vorkulturen des Vorjahres, die Nachlieferung über den Humusgehalt sowie der Einfluss von Vor- und Zwischenfrüchten berücksichtigt. Liegen auf dem Betrieb keine betriebseigenen Nmin-Analyseergebnisse für die angedachten Silomaisflächen vor, können die Ergebnisse der zweiten Messreihe des Nitratmessdienstes der Landwirtschaftskammer für die Berechnung des N-Düngebedarfes herangezogen werden (https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/nitratmessdienst). Neben diesen Daten der Offizialberatung können auch Nmin-Analyseergebnisse der zuständigen Wasserschutzgebietsberatung sowie der vor Ort tätigen Grundwasserschutzberatung zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie herangezogen werden.
Zusätzliche Vorgaben in der N-Kulisse
Innerhalb der sogenannten N-Kulisse gelten verschärfte Regelungen für die Stickstoffdüngung. Hier muss der Düngebedarf um 20 % reduziert werden, sodass sich für Flächen mit einem ursprünglichen Bedarf von 131 kg N/ha nur noch 105 kg/ha ergeben. Innerhalb der Kulturen können die Stickstoffbedarfe verschoben werden, was bedeutet, dass Kulturen durchaus in Höhe des N-Bedarfs ausgedüngt werden können, andere dann aber dementsprechend deutlich restriktiver gedüngt werden müssen. Wird dies sichergestellt, können N-Mengen zwischen Kulturarten und Flächen verschoben werden, um eine N-bedürftigere Kulturart besser zu versorgen. Des Weiteren errechnet sich der Basisertrag für Flächen innerhalb der N-Kulisse nicht aus den vergangenen fünf Anbaujahren, sondern stets aus den Jahren 2015 bis 2019. Hierüber wird sichergestellt, dass die Anbaujahre mit bereits erfolgter N-Reduktion nicht hinzugezogen werden und mögliche Ertragseinbußen sich nicht potenzieren. Die Obergrenze von 170 kg N ist für Flächen innerhalb der N-Kulisse schlagspezifisch strikt einzuhalten, was insbesondere bei Fruchtfolgen mit Ackergras oder bei der Kombination aus Festmist- und Gülledüngung zu beachten ist. Die zuvor nur innerhalb der N-Kulisse verkürzte Einarbeitungszeit von einer Stunde wurde seit dem 1. Februar 2025 auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet. Die jährliche Analyse von Wirtschaftsdünger auf seinen N- und P-Gehalt, mit Ausnahme von Festmist von Huf- oder Klauentieren, ist ebenfalls vorgeschrieben. Auch muss zwingend eine Zwischenfrucht im vorangegangenen Herbst eingesät worden sein, wenn der Mais im darauffolgenden Jahr gedüngt werden soll. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn die Vorkultur mit der Ernte erst nach dem 1. Oktober das Feld geräumt hat.
Unterfußdüngung mit Phosphat
In der Jugendentwicklung ist Mais besonders auf eine ausreichende Phosphatversorgung angewiesen. Der Bedarf gemäß DÜV richtet sich nach Durchschnittsertrag und der Gehaltsklasse des Bodens, es ist jedoch darauf zu achten, dass ab einer Bodenversorgung von 25 mg P2O5/100 g Boden (ermittelt nach DL-Methode) laut Düngeverordnung nur noch die durch DBE ermittelte P-Abfuhr gedüngt werden darf. Eine Überschreitung ist lediglich im Rahmen einer dreijährigen Fruchtfolgedüngung möglich, wobei der Überschuss in den darauffolgenden zwei Anbaujahren ausgeglichen werden muss. Phosphat sollte in einer wasserlöslichen Form nahe an den Wurzeln platziert werden.
Die mineralische Unterfußdüngung (UFD) zu Mais mit Phosphat, beispielsweise in Form von Diammonphosphat (DAP), gehört insbesondere auf Standorten mit niedriger Bodenversorgung zum Standard. Um einen P-Überschuss im Boden zu vermeiden, sollte die Höhe der P2O5-Menge im Vorwege kritisch überprüft werden. Eine Alternative zur deutlichen Reduzierung der klassischen P-Unterfußdüngung bei gleichzeitiger Absicherung einer guten Jugendentwicklung bietet der Einsatz von Mikrogranulaten in der Saatbanddüngung als Ersatz der mineralischen Unterfußdüngung. Der Unterschied zur klassischen UFD liegt in erster Linie im Applikationsort des Düngemittels. Die Mikrogranulate werden direkt an das Korn im Säschlitz gelegt, wodurch ein direkter Kontakt zwischen Granulat und Saatgut entsteht. Langjährige Versuchsergebnisse der Landwirtschaftskammer zeigen, dass auf gut mit P versorgten Böden mit einer Saatbanddüngung eine klassische UFD ersetzt werden kann (Abbildung 1).
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung des P-Mineraldüngerimports und damit eventuell einhergehender P-Überschüsse ist die organische Unterfußdüngung. In mehrjährigen Versuchen der Landwirtschaftskammer konnte gezeigt werden, dass die mit Nitrifikationshemmern versetzten Güllen oder Gärsubstrate ein Nährstoffdepot im Wurzelbereich der Maispflanzen bilden, wodurch der Nährstoffbedarf des Maises in vollem Umfang und ohne zusätzliche mineralische N-/P-UFD gedeckt werden kann, ohne Ertragsverluste zur Folge zu haben (Abbildung 2). Zur Sicherung der Phosphatversorgung in der Jugendentwicklung sind 20 kg P2O5 vor allem bei ausreichender Bodenversorgung und regelmäßiger Ausbringung größerer Mengen Wirtschaftsdünger ausreichend.
Langfristige Versorgung durch organische Düngung
Langjährig organisch gedüngte Böden zeichnen sich durch eine hohe Stickstoffnachlieferung aus. Durch die späte Beschattung der Flächen durch Mais und die günstigen Bedingungen für die Mineralisation im Frühjahr werden oft größere Mengen Stickstoff freigesetzt als durch die DBE errechnet. Die Anpassung der Düngemengen kann standortspezifisch sinnvoll sein.
Ein großer Teil des Stickstoffbedarfs lässt sich über Wirtschaftsdünger decken, die auf den meisten Betrieben ohnehin vorhanden sind. Aufgrund der Mindestwirksamkeit nach DÜV (60 % bei Rindergülle und Gärsubstrat, 70 % bei Schweinegülle) ist eine zügige Einarbeitung entscheidend, um Ammoniakverluste zu minimieren. Vor allem unter warmen und trocknen Bedingungen kann eine Injizierung von Gülle oder Gärresten direkt in den Boden Stickstoffverluste erheblich reduzieren. Eine präzise Analyse der ausgebrachten Nährstoffe ist daher empfehlenswert, um die Versorgung optimal zu steuern.
Grundnährstoffe und pH-Wert
Neben N und P sind weitere Nährstoffe für eine erfolgreiche Maisproduktion unerlässlich. Besonders auf leichten und trockenheitsanfälligen Standorten ist eine ausreichende Kaliumversorgung von großer Bedeutung und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Wirtschaftsdünger decken oft einen Teil des Kaliumbedarfes ab, jedoch kann eine ergänzende Gabe erforderlich sein. Beispielsweise kann mit Korn-Kali nicht nur Kalium, sondern auch Schwefel zugeführt werden. Ein oft unterschätzter Faktor ist der pH-Wert des Bodens, der die Nährstoffverfügbarkeit maßgeblich beeinflusst. Der pH-Wert sollte über Kalkgaben in einem optimalen Bereich gehalten werden, da Silomais sehr sensitiv auf den pH-Wert reagiert. Über Kalkgaben könnte auch der verbleibende Mg-Bedarf gedeckt werden. Mit welchen Düngemitteln und in welchem Umfang der verbleibende Nährstoffbedarf optimal gedeckt werden könnte und welche organisch-mineralischen Düngekombinationen infrage kommen, lässt sich über das Düngeplanungsprogramm der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein berechnen unter https://tinyurl.com/bde7eu2a
Ein Beispiel für die Bedarfsermittlung von Grund- und Mikronährstoffen ist in der Tabelle 2 zu finden.
Fazit
Eine durchdachte Düngeplanung ist die Grundlage für eine effiziente Maisproduktion. Neben der bedarfsgerechten Versorgung mit Stickstoff und Phosphat sollten auch die Versorgung mit weiteren essenziellen Nährstoffen sowie die Bodenreaktion berücksichtigt werden. Wirtschaftsdünger bieten eine wertvolle Nährstoffquelle, müssen jedoch präzise dosiert werden. Der Fokus bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger sollte auf verlustarmer und innovativer Technik liegen. Dabei ist darauf zu achten, dass seit dem 1. Februar 2025 organische und organisch-mineralische Düngemittel einschließlich Wirtschaftsdünger, jeweils mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff, die auf unbestelltes Ackerland aufgebracht werden, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Stunde nach Beginn des Aufbringens einzuarbeiten sind.




