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Die Zielvereinbarung Landwirtschaft ist im Dezember 2024 zwischen den Interessenvertretern der Landwirtschaft und dem Landwirtschafts- sowie dem Umweltministerium abgeschlossen worden. Die Zielvereinbarung ist Teil des Aktionsplans Ostseeschutz 2030, den die Landesregierung im vergangenen Frühjahr verabschiedet hat. Die Landwirtschaft hat nun erfolgreich erste Schritte zur Umsetzung der Zielvereinbarung Landwirtschaft eingeleitet: In fünf Modellregionen entlang der schleswig-holsteinischen Ostseeküste haben sich die Ostseebeiräte konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.
Die Ostseebeiräte werden künftig eine zentrale Rolle bei der Koordination und Umsetzung freiwilliger Maßnahmen spielen, die darauf abzielen, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Ostsee weiter zu reduzieren
Konkrete Pläne zur Reduzierung von Einträgen
Die Beiräte setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftlicher Verbände sowie den Wasser- und Bodenverbänden zusammen. In den kommenden Monaten werden sie weitere Mitglieder benennen und konkrete Pläne zur Reduzierung von Stickstoff- und Phosphoreinträgen entwickeln. „Den Landwirtinnen und Landwirten in Schleswig-Holstein ist der Schutz der Ostsee sehr wichtig. Deshalb unterstützen wir die Arbeit in den Beiräten mit viel Engagement. Durch die Gründung von fünf regionalen Beiräten können individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Nur durch enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog können wir die Ziele der Zielvereinbarung erreichen. Wir freuen uns über das Vertrauen, das in uns und unseren Berufsstand gesetzt wird, und werden regional Maßnahmen erarbeiten und umsetzen, die den Zustand der Ostsee nachhaltig verbessern“, so Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH).
Aufteilung der Aktionsräume Grafik: MLLEV
Gesamtes Wasser-einzugsgebiet im Blick
Die Ostseebeiräte werden das gesamte Wassereinzugsgebiet der Ostsee im Blick haben und zudem Forschungsschwerpunkte für fünf einzurichtende Modellregionen festlegen, in denen innovative Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge getestet und weiterentwickelt werden. Dazu gehören unter anderem der Einsatz technischer und natürlicher Verfahren zur Verbesserung des Nährstoffrückhalts an Drainagen sowie die Einführung eines zusätzlichen Gewässermonitorings. Lucht merkt an, dass „die Agenda für die Arbeit der Ostseebeiräte ambitioniert ist. Doch wir werden die gemeinsam definierten Ziele erreichen. Dies wird unser wesentlicher Beitrag zum Schutz der Ostsee sein“.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) erklärte: „Mit der Konstituierung der Ostseebeiräte haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Ostsee gemacht. Die Beiräte ermöglichen es, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und Maßnahmen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu entwickeln und umzusetzen. Nur durch ein enges Miteinander und den konstruktiven Dialog können wir die Ziele der Zielvereinbarung erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser neuen Struktur und der Expertise der Beteiligten maßgebliche Fortschritte erzielen werden.“
„Die freiwilligen Maßnahmen, die durch die Beiräte koordiniert werden, sind ein entscheidender Beitrag zum Schutz der Ostsee. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und freue mich, dass sich die Landwirtschaft den aktiven Ostseeschutz zur freiwilligen Aufgabe macht“, so Minister Schwarz.
Hintergrund:
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hatte im Frühjahr 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 auf den Weg gebracht. Die Zielvereinbarung ist Teil des Gesamtpaketes des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 und beschließt dabei zusätzliche freiwillige Maßnahmen in der Landwirtschaft, um die Frachten von Stickstoff und Phosphor bis 2030 beziehungsweise bis 2035 um jeweils 10 % zu verringern.
Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein führt Schaderregerüberwachungen im Frühjahr und Herbst im Raps durch.
Die tagesaktuellen Gelbschalendaten oder Bonituren an Pflanzen stehen dann in ISIP im Rapsschädlingsmonitoringzur Verfügung. Somit ist ersichtlich, wie die Situation in der Region ist, was aber nicht die Gelbschale auf der eigenen Rapsfläche ersetzt. Um im Informationssystem für die Integrierte Pflanzenproduktion (ISIP) mehr Details, zum Beispiel die Monitoringtabelle, sehen zu können, melden sich Interessierte gern kostenlos auf ISIP an. Außerdem steht im App-Store auch die kostenlose ISIP-App dafür zur Verfügung. Weitere Informationen stehen auf lksh.de unter „Pflanzenschutz aktuell“ zur Verfügung.
Zwei Wochen nach den Dressurreitern lud der Pferdesportverband Schleswig-Holstein (PSH) den Nachwuchs im Springsattel zum Stützpunktturnier nach Elmshorn ein. Knapp 150 Reiter hatten 266 Pferde genannt und zeigten viele sehr schöne Ritte.
„Ein gutes Starterfeld“, stellte Tabea Henze, Leistungskoordinatorin des PSH, fest. Das war auch in den Noten sichtbar, denn in keiner Stilprüfung wurde der Sieg mit weniger als einer 8,5 vergeben. „Wir haben in diesem Jahr auch E- und A-Springen ausgeschrieben, da es zugleich eine Leistungsüberprüfung für die Vierkämpfer vor den im April anstehenden Deutschen Meisterschaften sein sollte“, erklärte Henze. „Qualifiziert waren sie schon vorher und haben hier gezeigt, dass sie gut vorbereitet sind.“
Das gilt auch für die Siegerin des E-Springens, Amy Sophie Kollath, die zur Mannschaft der Nachwuchsvierkämpfer gehört. Mit einer Wertnote von 8,5 zeigte sie mit der Holsteiner Stute Shorty ihr Können. Im anschließenden A*-Stilspringen überzeugten Paula Kampen (8,2) und Liv Weis (8,0) aus dem Bundesvierkampfteam. Der Sieg in dieser Prüfung ging an Isabell Albert mit der Holsteiner Stute Casaleta (8,8). „Wir haben in diesem Jahr zwei großartige Mannschaften für den Vierkampf. Der Teamgedanke ist bereits jetzt spürbar, und wir freuen uns, die Kinder bei den weiteren Vorbereitungen zu unterstützen“, sagte die Landesjugendsprecherin Pia Harder.
Neben den E- und A-Springen standen zwei reine Ponyprüfungen, vier L-Springen, ein M-Stilspringen sowie zwei M-Zeitspringen auf dem Programm – also auch Prüfungen, die auf normalen Turnieren eher nicht ausgeschrieben werden. Eine dieser Prüfungen, das Stilspringen der Klasse M*, gewann Vieca Sofie Bade. Die Braderuperin aus dem Kreis Nordfriesland gehört zum Bundeskader der Junioren, hat in diesem Jahr bereits ein S*-Springen in Neumünster gewonnen und wurde eine Woche später bei den VR Classics Championesse der Pferdestadt Neumünster. In Elmshorn hatte sie nicht ihr Spitzenpferd Chades of Grey, sondern Lupidor gesattelt. Mit dem 13-jährigen Westfalen bekam sie eine glatte 9,0 für ihren Ritt.
Neel Friedrich Dehn aus Schwesing, Kreis Nordfriesland, belegte mit der Holsteiner Stute Liva den zweiten Platz (8,9). Dritte wurde die auf dem Hof Waterkant in Pinneberg lebende Belgierin Paris Beau Vandousselaere mit der Holsteiner Stute Cachondo, einer Zucht- und Besitzstute ihrer Arbeitgeberin Janne Friederike Meyer-Zimmermann. Sie belegte auch den vierten Platz, diesmal im Sattel von Corolistra, ebenfalls eine Holsteiner Stute aus dem Stall Meyer-Zimmermann.
Noch einmal 10 cm höher, auf 1,30 m, war der Parcours für das M**-Springen aufgebaut. Hier siegte Charlotte Westphal mit der Oldenburger Stute Cara vor Leni Hansen mit der Holsteiner Stute Lillet Wild Berry und Phelina Lage mit dem Holsteiner Dutch. Siegerin und Drittplatzierte reiten für den Ostholsteinischen Reitverein Malente/Eutin. Leni Hansen, die für den Pony- und Reitclub Heide reitet, konnte am Sonntag mit ihrem Pony Pepina auch das Zweiphasenspringen der Klasse L für sich entscheiden.
Tabea Henze freute sich mit den Siegern und Platzierten, war aber vor allem zufrieden mit dem Turnier: „Es ist alles gut gelaufen und wir hatten sehr gute Bedingungen.“ Nun kann die Saison richtig losgehen.
Neben den klassischen Zwiebelblumen wie Narzisse, Tulpe und Krokus gibt es eine stattliche Anzahl eher unbekannter Arten. Diese Gartenschätze bringen eine individuelle Note in den Frühlingsgarten und überzeugen mit ihrer unkomplizierten Natur. Einige dieser wunderschönen Blüher gedeihen auch prächtig im Kübel.
Der Frühlingsstern wird häufig auch als Sternblume angeboten. Die markante, sternförmige Blüte fällt ins Auge. Foto: Karin Stern
Frühlingssterne (Ipheion uniflorum) setzen von März bis Mai wunderschöne Farbakzente in Blau, Violett oder Weiß. Die markanten, sternförmigen Blüten mit einem blauen Mittelstreifen öffnen sich bei Sonnenschein. Bereits im Herbst treiben die niedrigen, etwa 10 cm hohen Blattbüschel aus. Nach der Blüte vergilben die grasähnlichen Blätter recht schnell. Besonders hübsch wirkt der Frühlingsstern in kleinen Gruppen im Steingarten, unter Ziergehölzen oder auf der Rasenfläche.
Im Blumenbeet machen sich Frühlingssterne gut zusammen mit Traubenhyazinthen, Goldkrokus und Zwerg-Iris. Die Zwiebelblume vermehrt sich über Tochterzwiebeln, aber auch über Selbstaussaat. Man gibt dem Frühlingsstern einen warmen, geschützten Standort auf gut durchlässigem, eher sandigem Boden. In trockenen Frühjahren ist es ratsam, die Erde vor der Blüte ausreichend feucht zu halten. Der Handel bietet verschiedene Sorten an. Besonders empfehlenswert ist ‚White Star‘, die mit einer lang andauernden, weißen Blüte punktet. ‚Wisley Blue‘ präsentiert besonders große Blüten in Violettblau. Wer ein intensives Blau sucht, wählt ‚Jessie‘. Die Neuzüchtung ‚Tessa‘ bringt mit weißen, pink überhauchten Blüten noch mehr Abwechslung in Topf oder Beet.
Wenn die Traubenhyazinthen verblühen, kommt der große Auftritt des Hasenglöckchens. Foto: Karin Stern
Das Spanische Hasenglöckchen (Hyacinthoides hispanica) fühlt sich an sonnigen bis halbschattigen, frühjahrshellen Stellen in Gehölznähe sehr wohl. Voraussetzung ist ein frischer bis feuchter, nährstoffreicher und durchlässiger Boden. Die Zwiebelblume passt gut in Staudenbeete mit spät austreibenden Arten. Im Laufe der Zeit bilden sich über Tochterzwiebeln große Bestände. Die wunderschönen Blüten zeigen sich von April bis Mai, manchmal sogar noch bis in den Juni hinein. In dichten, aufrechten Trauben hängen die nickenden Blütenglocken an 20 bis 40 cm hohen Stielen. Je nach Sorte variiert die Farbe von Violettblau über Rosa bis hin zu Weiß. Im September und Oktober ist Pflanzzeit für die Zwiebeln. Der Handel bietet neben Packungen mit weiß oder violettblau blühenden Pflanzen auch Mischungen in Rosa, Weiß und Blau an. Einfarbige Pflanzungen wirken auf angenehme Weise sehr elegant. Bunte Mischungen hingegen sorgen für frischen Farbwind. Hübsch sieht das Hasenglöckchen in der Nachbarschaft von Puschkinien, Blausternchen und Schneeglöckchen aus. Sortentipps: ‚Rose Queen‘ und ‚Dainty Maid‘ (rosa), ‚White City‘ und ‚Alba Maxima‘ (weiß), ‚Excelsior Blue‘ (violettblau).
Die zarte Puschkinie ist absolut winterhart, robust und langlebig. Foto: Karin Stern
Die robusten Puschkinien (Puschkinia scilloides) breiten sich mit der Zeit zu großen Teppichen aus. Die Zwiebelpflanze wächst etwa 10 bis 15 cm hoch und überzeugt optisch mit ihren traubenartig angeordneten, glockenförmigen, weißen bis blassblauen Blüten. Je nach Sorte tragen sie einen attraktiven blauen Mittelstreifen. ‚Alba‘ bringt reinweiße Blüten hervor, die sich in der Zeit von März bis April öffnen. Puschkinien bevorzugen einen sonnigen bis halbschattigen Standort auf ausreichend durchlässigem Boden. Da der zauberhafte Frühlingsblüher sowohl auf trockenem als auch frischem Boden gedeiht, kann man die Zwiebeln unter lichten Gehölzen, im Steingarten und Staudenbeet sowie auf Rasenflächen oder Wiesen pflanzen. Pflanzzeit ist im Herbst. In bunten Frühlingsbeeten wirken Puschkinien gemeinsam mit Tulpen, Narzissen und Primeln sehr attraktiv.
Unter den Traubenhyazinthen finden sich ausgefallene Arten wie die zweifarbige Muscari latifolium. Foto: Karin Stern
Die Schopfige Traubenhyazinthe (Muscari comosum) ist eine eher selten anzutreffende, außergewöhnliche Zwiebelblume. Von April bis Mai zeigt sie ihren extravaganten violett-blauen Blütenstand. An dessen Spitze sitzen fedrig-buschige Blüten. Diese Schönheit verdient einen Platz, an dem sie ins Auge fällt. Sie lässt sich zur Blütezeit am besten im Topf präsentieren. Da die skurrilen Blüten etwas schwierig zu vergemeinschaften sind, bietet sich für die Schopfige Traubenhyazinthe ohnehin eher die Topfkultur an.
Das wunderschöne, schachbrettartige Muster der Blüte fällt vor allem bei den violetten Sorten ins Auge.Foto: Karin Stern
Fritillaria meleagris, die Schachbrettblume, verdankt ihren Namen dem auffälligen schachbrettartigen Muster der purpur- bis rosafarbenen Blüte. Eher selten ist die weiß blühende Sorte ‚Aphrodite‘ im Handel zu finden. Das mag auch daran liegen, dass auf den weißen Blütenblättern das interessante Muster kaum zu erkennen ist. Die Blüte der Schachbrettblume ist ein kurzes, wenige Tage währendes Schauspiel und daher umso wertvoller. Die Schachbrettblume benötigt einen feuchten, humosen Boden ohne Staunässe. Sie fühlt sich sowohl in der Sonne als auch im Halbschatten wohl, sofern dieser ausreichend hell ist. Die überaus reizvolle Pflanze wird aufgrund der Blütenform und -farbe auch Kiebitzei genannt.
Die Blüten der Netzblatt-Iris zeigen sich schon gleich nach den Schneeglöckchen.Foto: Karin SternNetzblatt-Iris ,Harmony‘ leuchtet in einem wunderschönen Blau von Februar bis März. Foto: Karin Stern
Wie kann ein wirkungsvoller Schutz der Ostsee langfristig gelingen und wie sehen Herausforderungen und Maßnahmen aus? Beim Gewässerschutztag der Allianz für den Gewässerschutz am Mittwoch voriger Woche in Rendsburg stand der Zustand des Binnenmeeres im Mittelpunkt der Tagesordnung. Welchen Beitrag landwirtschaftliche Betriebe zu einer Reduzierung der Nährstofffrachten von N und P liefern können, zeigten zwei Beispiele aus der Praxis.
Als die zentrale Plattform, um wichtige Erkenntnisse zu sammeln und in die Fläche zu tragen, würdigte Sonja Sporn vom Naturschutzbund Schleswig-Holstein den Gewässerschutztag. Der Zustand der Ostsee sei alarmierend: „Trotz zahlreicher Bemühungen leidet sie nach wie vor unter zu hohen Nährstoffeinträgen, vor allem aus der Landwirtschaft.“ Algenblüten, „Todeszonen“ und eine zurückgehende Biodiversität bedrohten die Gesundheit der Ostsee. „Unsere Bäche, Flüsse und Seen verfehlen seit über 25 Jahren die europäischen Umweltziele“, erklärte Sporn. Jedoch habe man Fortschritte erzielt, etwa in Form reduzierter Nährstoffausträge durch Sanierung von Kläranlagen und eine optimierte Düngepraxis. „Sie zeigen Wirkung, aber sie reichen nicht aus. Wir stehen erst am Anfang.“
Problem Eutrophierung
Ein Bild vom herausfordernden Zustand der Ostsee und ihren verschiedenen Lebensräumen zeichnete Franziska Junge aus dem Kieler Umweltministerium. Das Konstrukt aus Meeresboden, Wassersäule, Tieren, Fischen, Pflanzen, See- und Küstenvögeln sei verbunden über die Nahrungsnetze. „Alles interagiert mit allem“, betonte Junge. Aus der Bewertung zum Zustand der deutschen Ostsee, die im Oktober 2024 an die EU-Kommission berichtet wurde, stellte Junge einige charakteristische Ergebnisse vor. Die Bewertung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zeige, dass 100 % der deutschen Ostseegewässer eutrophiert seien. Verbesserungen gebe es aber etwa im Bereich der Kieler Bucht. Jedoch überschritten die Nährstoffkonzentrationen in den Mündungsgebieten der meisten deutschen Flüsse die Bewirtschaftungsziele für Gesamtstickstoff und -phosphor. In den Jahren 2016 bis 2018 habe die Landwirtschaft 80 % der Stickstoff- und 45 % der Phosphoreinträge beigetragen, weitere 45 % der Phosphoreinträge stammten aus der Abwasserwirtschaft. Eine zusätzliche Reduktion der Stickstoff- und Phosphorbelastung sei daher zur Zielerreichung notwendig, insbesondere durch konsequente Umsetzung der Düngeverordnung und Maßnahmen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie.
In einem schlechten Umweltzustand seien 93 % der pelagischen Habitate, also der Lebensräume der Wassersäule, der deutschen Ostseegewässer. Maßgeblich verantwortlich für diesen Zustand seien die Auswirkungen der Eutrophierung. Unter Verweis auf den Helcom-Aktionsplan erklärte Junge, dass Maßnahmen für einen besseren Umweltzustand der Ostsee nicht an Ländergrenzen haltmachen dürften: „Hier müssen wir international ansetzen.“ Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 liege ein Paket vor, für dessen Umsetzung die Kompetenz im Land Schleswig-Holstein liege. Dazu zählten die Ausweisung mariner Schutzgebiete, Schutzgebietsmanagement und Bildungsarbeit sowie weitere Maßnahmen, zu denen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Gewässerschutzberatung, Förderung der Phosphatfällung und Stickstoffeliminierung an Kläranlagen sowie Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft zählten.
Einträge reduzieren
Obwohl die Nährstoffeinträge zuletzt sanken, seien noch immer mehr als 94 % der gesamten Ostsee eutrophiert, erklärte Dr. Thorsten Reinsch aus dem Kieler Landwirtschaftsministerium. Dort seien zwar auch Altlasten eingerechnet, „doch aus den Messnetzen wissen wir, dass die Konzentrationen für Stickstoff und Phosphat oft noch zu hoch sind, auch an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste.“ Um die Eutrophierung zu begrenzen, sehe der Aktionsplan Ostseeschutz verschiedene Maßnahmen vor, um die Stickstofffrachten um 2.000 t pro Jahr und die Phosphorfrachten um 65 t pro Jahr zu senken. Neben Maßnahmen, die auf die sogenannten Pumpquellen abzielten, enthalte der Aktionsplan auch solche, die die landwirtschaftliche Nutzfläche beträfen, erklärte Reinsch. Hierzu zählen etwa die Düngeverordnung 2020, die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Neuwaldbildung und Gewässerschutzberatung. „Sprechen wir über Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Neuwaldbildung, sprechen wir auch oft über Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion.“
Reinsch skizzierte die Zielvereinbarung (ZV) Landwirtschaft, die die Einrichtung von Ostseebeiräten und fünf Modellregionen mit jeweils einem Maßnahmenschwerpunkt und teilweisen Gewässermonitorings vorsieht. Ein Kern der Vereinbarung, die die Mitwirkenden direkt in ihrem Handeln betreffe, sei die Anpassung der Flächennutzung. So sollen als geförderte Maßnahmen die Flächenanteile von Gewässerrandstreifen, feuchten Ackersenken und Wald gesteigert werden. Darüber hinaus gehe es aber auch um weitere freiwillige Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffausträgen. „Der Zeitplan der Zielvereinbarung Landwirtschaft ist sehr eng“, hielt Reinsch fest. In diesem Monat soll die Konstituierung der Ostseebeiräte abgeschlossen sein, das Erstellen von Umsetzungsplänen soll bis zum Oktober erfolgen.
Kleegras in der Fruchtfolge
Erfahrungen zum Modellprojekt Schlei teilte Andreas Hobus aus Dörpshof, auf dessen Flächen die Integration von Kleegras und Hafer in die Fruchtfolge sowie die schlaginterne Segregation nach dem 90/10-Modell (siehe Bauernblatt 8/2025) erprobt wurden. Für das Modellprojekt stellte Hobus 4 ha Versuchsfläche zur Verfügung. Mit dem Projekt habe sich ein Großteil seines Betriebes mit 180 Milchkühen auf sandigem Lehm und ohne Dauergrünland verändert, inzwischen setze er „voll auf die Weidehaltung in einer Fruchtfolge“.
Kleegras und Folgefrucht wüchsen ohne zusätzlichen Stickstoff, Auswaschungen würden durch die Sommerung verhindert: „Die Vorteile merke ich selbst und bringe eine Gemeinleistung, da meine Stickstoffüberschüsse durch die Umwandlung der Fruchtfolge extremst klein geworden sind“, stellte Hobus klar. Ohne Stickstoffgabe habe er mit der Folgefrucht Hafer auf 4 ha im Jahr 2023 60 dt / ha und 2024 auf 18 ha 72 dt/ha ernten können. Den Hafer in der Fütterung einzusetzen, tue zudem der Kuh gut und trage zur Gesundheit der Tiere bei. „Es gibt viele Win-win-Situationen“, findet Hobus, der, wie er sagt, Lust hatte, den Betrieb weiterzuentwickeln. Der Landwirt warb dafür, unabhängig von dem einst Erlernten für neue Ideen und Wege offen zu sein. Neben dem Tausch von Gülle oder Stroh mit Nachbarbetrieben ist für ihn auch der Tausch von Kleegrasflächen denkbar. Die Vorteile des verringerten Stickstoffbedarfs, für Humusaufbau und Bodenleben lägen auf der Hand.
Bereits gute Ergebnisse
„Wir brauchen uns nicht zu verstecken“, unterstrich auch Landwirt Alfred Stender. Man habe bereits sehr gute und positive Ergebnisse erzielt. Für den effizienten Einsatz von Betriebsmitteln und den Gewässerschutz hat Stender schon früh eine hohe Eigenmotivation entwickelt. Die Gesetzgebung sei jedoch nicht immer zielführend. Der Landwirt aus Börnsdorf östlich des Großen Plöner Sees begrüßte die ZV Ostseeschutz, denn „Ordnungsrecht bringt uns nicht weiter“. Vielmehr stehe eine überbordende Bürokratie der innovativen Praxis entgehen. Der Landwirt stellte Maßnahmen für einen praxisnahen Gewässerschutz auf seinem Betrieb vor, zu denen eine weite Fruchtfolge, Boden- und Nmin-Ununtersuchungen, eine exakte Düngeplanung und terminierte Wirtschaftsdüngerausbringung, die Gewässerschutzberatung, der Anbau von Zwischenfrüchten und eine einzelschlagspezifische Düngung zählen. Stender unterstrich die Bedeutung von Maßnahmen für Erhalt und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und betonte dabei die Rolle aussagekräftiger Analyseergebnisse zur Eigenkontrolle. Für seine Mühen ist er 2018 zum Ostseelandwirt des Jahres gekürt worden.
Er plädierte zudem dafür, den Maßstab von 12 % Protein für die Weizenqualität anzupassen. Allein in Deutschland ließen sich so große Mengen N einsparen, dazu komme die eingesparte Energie: „Die Backqualität hängt bei den heutigen Weizensorten nicht mehr vom Proteingehalt ab.“ Doch sei es eine politische Frage, dieses Kriterium weltweit zu ändern.
Viel Eigeninitiative
Den Mut von Andreas Hobus und Alfred Stender, Neues ausprobiert und ihre Erfahrungen geteilt zu haben, begrüßte Dr. Michael Trepel aus dem Umweltministerium: „Diesen Mut brauchen wir auch beim Aktionsplan Ostseeschutz in allen Bereichen, nicht nur im Bereich Landwirtschaft.“ Die ZV Landwirtschaft könne nur ein Erfolg werden, „wenn wir Maßnahmen ergreifen, ausprobieren und uns gegenseitig zuhören. Wir sind im Gewässerschutz, in der Landwirtschaft und in der Düngung auf einem sehr guten Niveau. Die Betriebe halten die vielen Umweltstandards auch ein“. Wolle man noch weniger Austräge haben, müsse man von den Praktikern lernen und deren Erfahrungen berücksichtigen. Trepel habe mitgenommen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe sehr viel Eigeninitiative ergriffen. „Damit schaffen wir in den Ostseebeiräten ein gutes Forum, um die Interessierten zu vernetzen. Über die Allianz können wir dazu beitragen, dies in die Fläche zu tragen.“
Die Vorträge des Gewässerschutztages sind abrufbar unter t1p.de/5zcjl
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) belässt die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate auf Vorjahresniveau. Nach Angaben der Bonner Behörde beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen unverändert 19,43 ct / kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct / kWh. Für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 ct / kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten bereits für die beiden Gebotstermine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April.
Die Beibehaltung der Höchstwerte gegenüber dem vergangenen Jahr sorge für verlässliche Rahmenbedingungen und schaffe genügend Spielraum für die wirtschaftliche Teilnahme an weiteren Ausschreibungen, betonte BNetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Werte reduziert.
Im Vorjahr hatte die BNetzA die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 % erhöht. Bei den Biomethanausschreibungen gelte es, die Auswirkungen der im Vorjahr vorgenommenen Höchstwerterhöhung sowie die Ausweitung von möglichen Geboten auf das gesamte Bundesgebiet abzuwarten, so Müller. Bei der für Biomethananlagen vorgesehenen hochflexiblen Fahrweise dürfte zudem die mit dem Biogas-Paket beschlossene Erhöhung des Flexibilitätszuschlags die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern, sobald sie anwendbar werde. Bereits Ende 2024 hatte die BNetzA die Höchstwerte für Gebotstermine von Ausschreibungen für Erneuerbare Erzeugung im Jahr 2025 veröffentlicht. Der Betrag für Freiflächen-Solaranlagen wurde auf 6,80 ct/kWh festgelegt, während es bei Windenergieanlagen an Land 7,35 ct / kWh sind. Der Höchstwert für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung beträgt 9,00 ct / kWh; bei Auf-Dach-Solaranlagen beläuft sich der Betrag auf 10,40 ct / kWh.
Der festgelegte Wert bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land entspricht dem Betrag, der 2024 galt. Bei den Ausschreibungen für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationausschreibungen liegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 etwas unterhalb des letztjährigen Niveaus.
Wie immer im Februar lud der Landjugendverband zur ersten Landesausschusssitzung im Jahr nach Eckernförde ein. Erstmals kam der Vorstand für eine offizielle und öffentliche Veranstaltung zusammen. Mit rund 35 Teilnehmern bot das Wochenende eine gelungene Mischung aus informativen Diskussionen, gemeinschaftlichem Austausch und spannenden Aktivitäten.
Die Teilnehmer wurden am Sonnabend bei bestem Wetter herzlich empfangen. Als Ehrengast konnte Jan Magnus Kramp, der neue Geschäftsführer des Landesjugendrings Schleswig-Holstein (LJR SH), begrüßt werden. Nach der Begrüßung und Vorstellung aller Anwesenden folgten die formalen Genehmigungen – der offizielle Startschuss für das Wochenende.
Die zentralen Tagesordnungspunkte umfassten Berichte und Neuigkeiten aus verschiedenen Verbandsbereichen, darunter die Laju Service GmbH und aktuelle Entwicklungen in der Geschäftsstelle.
In einer lebhaften Gruppenarbeit tauschten sich die Kreisvorstände über vergangene und kommende Veranstaltungen aus. Dabei rückte der derzeit in den Kreisen stattfindende Berufswettbewerb der Landwirte in den Fokus, bei dem die einzelnen Vorstände unterschiedliche Erfahrungen hinsichtlich der Spendenakquise und der Zusammenarbeit mit den Berufsschulen sammelten.
Nach der intensiven Vormittagssitzung erwartete die Gruppe ein abwechslungsreiches Nachmittagsprogramm, das mit einer geführten Tour durch die Stadt Eckernförde begann, wobei die Teilnehmer interessante historische Anekdoten und lokale Geheimtipps erfuhren. Der Rundgang führte schließlich in die bekannte Bonbonkocherei, wo die Teilnehmer nicht nur die kunstvolle Herstellung von Süßigkeiten hautnah miterleben konnten, sondern auch die Gelegenheit hatten, die frisch zubereiteten Bonbons zu verkosten und eine Auswahl für zu Hause einzukaufen.
Ein weiteres besonderes Highlight war der Workshop „Fake News und Künstliche Intelligenz in Sozialen Medien“, geleitet vom Offenen Kanal Schleswig-Holstein. Die Teilnehmer lernten, wie man Informationen kritisch prüft und die Herausforderungen der digitalen Welt meistert.
Nach dem Abendbrot hieß es: Schapptüch raus und ab in den Bus! Gemeinsam ging es zum Traumtänzerball der Laju Kiel in die Margarethen-Mühle nach Legan. Die Kombination des Lokals mit Tischen und Tanzfläche bot einen für die meisten eher ungewohnten Anblick, sorgte aber für einen festlichen Ausklang des ersten Tages.
Abends ging es zum Traumtänzerball der Laju Kiel in die Margarethen-Mühle Legan. Foto: ljv
Weiteren wichtigen Themen widmete sich die Gruppe am Sonntag und es wurden Möglichkeiten für internationale Projekte vorgestellt und anregende Gespräche über künftige Termine, Projekte, Fahrten und Seminare geführt. Der Agrarausschuss präsentierte seine für die kommenden Monate geplanten Programmpunkte. Außerdem wurde festgelegt, welche Kreise in diesem Jahr die Erntekronen für die Landwirtschaftskammer, das Landwirtschaftsministerium und den Landtag binden werden.
Zum Abschluss folgten Berichte über den Förderverein und den Bund der Deutschen Landjugend (BDL), bevor das Wochenende mit einer Auswertung und Feedbackrunde endete.
Insgesamt war die Landesausschusssitzung ein überaus gelungenes Wochenende – voll wertvoller Erkenntnisse, intensivem Austausch und unterhaltsamen Erlebnissen.
Die Rindfleischpreise erreichen aktuell immer höhere Niveaus. Von Woche zu Woche werden neue Rekordmarken erreicht. Gründe dafür gibt es gleich mehrere. Da ist natürlich zum einen der seit Jahren rückläufige Rinderbestand, von dem bereits vielfach berichtet wurde und der auch erstmalig zu deutlichen Bestandsreduzierungen im Milchkuhbereich führte. In den aktuellsten Zahlen schlug er sich aber auch besonders im Mastbullenbereich nieder. Diese Verknappung an Masttieren ist nicht nur auf Betriebsaufgaben zurückzuführen, sondern auch auf eine veränderte Strategie im Milchviehbereich. So arbeitet man in den hochleistenden Herden inzwischen mit einer bewusst deutlich längeren Zwischenkalbezeit als noch vor wenigen Jahren. Auch der kontinuierlich gestiegene Anteil an Fleischrinderbesamungen kann die fehlenden Tierzahlen im Mastbereich nicht wettmachen. Zudem verstärkt er noch den regelrechten Kampf um die Stückzahlen im Bereich der Holstein-Bullenkälber, denn auch hier gibt es eine parallele Preisspirale nach oben. Der Bedarf der Exporteure für die holländische Kälbermast kann bei Weitem nicht bedient werden. Eine weitere Hemmschwelle, die einer Ausweitung der Mastkapazitäten hierzulande im Wege steht, sind die exorbitant hohen Baukosten. Viele Bullenmäster müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen von Qualitätsprogrammen in den Umbau vorhandener Stallkapazitäten oder einen Neubau investieren. Davor scheuen viele Landwirte aufgrund der hohen Baukosten zurück. Es rechnet sich für viele Bullenmäster schlichtweg nicht. Auch ist mit den hohen Schlachtrinderpreisen in erster Linie nur den kombinierten Mastbetrieben geholfen, die ihre Masttiere aus eigener Produktion beziehen. Müssen Absetzer für die Weitermast inzwischen für bis zu 1.400 € pro Tier zugekauft werden, fällt die Marge ungleich kleiner aus.
Biorinder im Preis teilweise abgehängt
Verfolgt man die amtlichen Schlachtrindernotierungen, so fällt unweigerlich auf, dass die Bio-Notierungen um mehr als 20 ct/ kg SG unter den entsprechenden konventionellen Notierungen liegen. Im Biobereich muss das Preisgefüge allerdings deutlich differenzierter betrachtet werden oder, anders gesagt, die Biobetriebe sollten bei der Vermarktung etwas genauer nachfragen. Es gibt dort je nach Abnehmer deutliche Unterschiede in der Preisfindung und dementsprechend auch Preismodelle mit festen, an die konventionellen Preise gekoppelten Bio-Aufschlägen. Diese liegen aktuell zwischen 30 und 50 ct/kg SG. Auch im Biobereich besteht ein deutlicher Nachfrageüberhang, der teilweise sogar noch dadurch verstärkt wird, dass Biorinder als konventionelle Rinder mit Haltungsform-3-Zuschlägen vermarktet werden.
Rindfleischnachfrage unerwartet hoch
Entgegen älteren Prognosen weist der Pro-Kopf-Verbrauch von Rindfleisch für 2024 und 2025 keine fallende, sondern eine leicht steigende Tendenz auf. Dies bestätigen auch die aktuellen Absatzmengen, die für diese Jahreszeit eher ungewöhnlich hoch sind. Es hat nicht, wie sonst üblich, einen Einbruch der Absatzmengen zu Jahresbeginn gegeben. Noch sind die hohen Rindfleischpreise allerdings auch nicht beim Verbraucher angekommen. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die deutlich höheren Preise auf das Verbraucherverhalten auswirken werden. Es wird jedenfalls vonseiten des Handels mit deutlichen Absatzrückgängen gerechnet. Dies ist bereits jetzt in einer größeren Zahl an Abbestellungen durch den Handel zu erkennen. Dies führt auch dazu, dass die Schlachtbetriebe massiv in die roten Zahlen gedrängt werden, denn zum einen können die hohen Preise nicht uneingeschränkt an den Handel weitergegeben werden und zum anderen ist es nicht mehr möglich, vorhandene Kapazitäten auszulasten. Es besteht also die deutliche Gefahr der Marktüberhitzung, was am Ende zu einem Bumerang werden könnte: Der Verbraucher sucht nach Alternativen zum Rindfleisch und die Schlachtkonzerne ziehen sich noch weiter aus dem deutschen Rindfleischmarkt zurück. Was dann bleibt, ist nur noch ein Scherbenhaufen.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung tritt als Pflichtversicherung kraft Gesetzes mit der Übernahme eines Jagdreviers automatisch in Kraft – sowohl für die Eigenjagd als auch für eine gepachtete Jagd.
Der Versicherungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch VII erstreckt sich auf Körperschäden, die dem Versicherten selbst entstehen. Dabei kann es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten handeln. Eine eindeutige Darstellung darüber, wer bei welcher Tätigkeit im Jagdrevier unter Versicherungsschutz steht, ist nicht möglich. Entscheidungen dazu sind immer unter Beachtung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu treffen. Die folgende Zusammenstellung soll eine Orientierung erleichtern und stellt keine verbindliche Zusage über einen eventuellen Versicherungsschutz dar.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
Der Versicherungsschutz der Jagdunternehmer umfasst alle mit der Jagdausübung zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich der Nebentätigkeiten, die zur Bestandserhaltung des eigenen Reviers im jagdlichen Sinne erforderlich sind, wie Jagdausübung, Bau jagdlicher Einrichtungen oder Wildfütterung.
Außerdem ist die Bergung von Fallwild auf Straßen am oder im eigenen Revier durch den Jagdunternehmer im Zuge der Ausübung des Aneignungsrechts wie die Jagdausübung zu beurteilen und somit versichert. Außerhalb des eigenen Reviers kann als unaufschiebbare Maßnahme auf Anforderung, zum Beispiel der Polizei, als Nothilfe oder für die Verkehrssicherheit Versicherungsschutz über die zuständige Unfallkasse bestehen.
Wer hat Versicherungsschutz?
Neben dem Jagdunternehmer (Eigenjagdinhaber, Revierpächter) ist auch der im Unternehmen mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner versichert, wenn dieser eine dem Revier dienende Tätigkeit ausübt. Dies gilt jedoch nicht für die Jagdausübung selbst und die ihr zuzuordnenden Tätigkeiten (zum Beispiel Aufbrechen von Wild).
Bei einer gepachteten Jagd ist für die Beurteilung des Versicherungsschutzes von entscheidender Bedeutung, welche Personen laut Jagdpachtvertrag als Pächter beziehungsweise Mitpächter auftreten und der Unteren Jagdbehörde als solche gemeldet wurden.
Unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen auch Personen, die in dem Jagdunternehmen – auch unentgeltlich – aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses beschäftigt sind (zum Beispiel Berufsjäger) oder dort, auch nur vorübergehend, wie ein Beschäftigter tätig werden und dem Anordnungs- und Weisungsrecht des Jagdunternehmers unterliegen (zum Beispiel Treiber).
Jagdgäste und Schweißhundeführer
Nicht versichert sind Personen, die lediglich aufgrund einer vom Jagdunternehmer erteilten einmaligen oder regelmäßigen Jagderlaubnis, einer ausgesprochenen Einladung oder eines Begehungsscheines die Jagd ausüben. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Jagdausübungsberechtigung handelt. Die Jagdausübung ist in diesen Fällen dem privaten und somit nicht versicherten Lebensbereich zuzurechnen. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht möglich.
Schweißhundeführer werden bei der Nachsuche eigenverantwortlich tätig und stellen ihr besonderes Fachwissen dem Jagdunternehmer, unabhängig von Weisungen, zur Verfügung. Dadurch erhält diese Tätigkeit ein unternehmerähnliches Gepräge, das der Erfüllung eines Werk- oder selbstständigen Dienstvertrages ähnlich ist. Deshalb ist sie im Allgemeinen auch keine versicherte arbeitnehmerähnliche Tätigkeit. Da der Schweißhundeführer zudem auch kein Jagdunternehmer im Sinne des Gesetzes ist, liegen die Voraussetzungen für einen Unfallversicherungsschutz bei der Jagdausübung nicht vor.
Ausnahmen auch hier möglich
Einzelne Revierarbeiten, die nicht unmittelbar mit der Jagdausübung verbunden sind, können dem Versicherungsschutz unterliegen, wenn sie einer Arbeitnehmertätigkeit ähneln und der Jagdunternehmer hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und -weise anordnungs- und weisungsbefugt ist. So können Begehungsscheininhaber ausnahmsweise versichert sein, wenn sie keine Jagd ausüben und die in Abstimmung mit dem Revierinhaber auszuführende Tätigkeit (zum Beispiel Reparaturen im Revier) dem Jagdunternehmen und nicht dem eigenen Interesse als Begehungsscheininhaber dient. Diese Tätigkeit muss sich jedoch von der Jagdausübung und den als Gegenleistung vereinbarten Pflichten als Begehungsscheininhaber klar abgrenzen lassen.
Übrigens: Das Mitführen einer Jagdwaffe bei derartigen Tätigkeiten ist ein starkes Indiz gegen das Bestehen eines Versicherungsschutzes.
Neue Internetseite
zur sicheren Jagd
Eine neue Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet alle Informationen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zu den gesetzlichen Vorgaben bei der Jagd.
Die Seite ist ab sofort unter www.svlfg.de/sichere-jagd erreichbar. Sie richtet sich an alle, die regelmäßig mit der Jagd und Wildtieren in Kontakt kommen. Ein besonderer Fokus liegt auf praktischen Tipps, die helfen, Gefahren zu minimieren und die Sicherheit sowie die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Außerdem beinhaltet die Internetseite aktuelle Unfallzahlen aus dem Bereich der Jagd, Hinweise zur richtigen Ausrüstung, zum sicheren Umgang mit Waffen beziehungsweise Munition, zur Fallenjagd und zur Ersten Hilfe sowie Tipps zur Nachsuche und Wildbret-Hygiene.
Den Jagdverantwortlichen stehen auch weiterführende Informationen und praktische Hilfen wie „Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters“ oder „Unterweisungshilfen zur Sicherheit bei der Jagd“ in Form von kostenlosen Downloads zur Verfügung.
Ohne Frauen geht auf den landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum nichts. Doch wie sieht es mit den Berufschancen oder der Gleichstellung aus? Wie vielfältig die Leistungen und Rollen von Frauen in der Landwirtschaft und für unsere Dörfer sind, aber auch wo Knackpunkte liegen, zeigt die Fotoausstellung „Frauen.Leben.Landwirtschaft“, die vom 24. Februar bis zum 11. März 2025 im schleswig-holsteinischen Landtag präsentiert wird.
Dr. Gaby Brüssow-Harfmann, Geschäftsführerin des LandFrauenverbandes Schleswig-Holstein, hat die Wanderausstellung nach Kiel geholt und packt beim Aufbau im Landeshaus mit an.
Die Porträts der Fotografin Anna Tiessen geben der Studie „Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland“ ein Gesicht. Verfasserinnen dieser „Landfrauenstudie“ sind das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft sowie die Georg-August-Universität Göttingen. Begleitet wurde die Studie durch den Deutschen LandFrauenverband. Die Förderung erfolgte durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bundesweit wurden 58 Einzelinterviews mit Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben geführt, dabei ging es vor allem um die Lebensgeschichte der Frauen sowie um Themen wie Hofnachfolge, Zukunftsperspektiven und Sorgen.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft noch nicht erreicht ist und es noch viel zu tun gibt, überkommene Rollenmuster zu überwinden und Frauen einen besseren Zugang zu Leitungs- und Hofnachfolgen sowie Ressourcen zu ermöglichen. Ein gegenwärtig spürbarer Wandel in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft gibt laut Studie jedoch Anlass zu vorsichtiger Hoffnung.
Die Wander-Fotoausstellung im Kieler Landeshaus zeigt begleitend zur Studie, wie vielfältig das Leben und das Wirken der Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben sein kann: Von der Betriebsleiterin, der mitarbeitenden Familienarbeitskraft oder der Saisonarbeiterin hin zur Ehepartnerin, Mutter und Ehrenamtlichen. Frauen in der Landwirtschaft sind in sehr vielen Aufgabenfeldern betrieblich und privat gleichzeitig involviert. In Schleswig-Holstein lag nach Zahlen des Statistikamts Nord der Frauenanteil unter den Betriebsleiterinnen in der Landwirtschaft 2023 bei 12 %.
Wer sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von den starken Frauen in der Landwirtschaft machen möchte, kann das bis zum 11. März im Landeshaus an der Kieler Förde täglich von 10 bis 18 Uhr tun, ein Personalausweis ist erforderlich. Gruppen von mehr als fünf Personen können die Ausstellung nach vorheriger Anmeldung unter besucherdienst@landtag.ltsh.de (oder Tel.: 04 31-988-11 18) besuchen.