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EEG-Novelle und „Wind-an-Land-Gesetz“ abgenickt

Bundesrat ebnet Weg für beschleunigten Ausbau Regenerativer Energien
Von Agra Europe, Julian Haase
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes schafft unter anderem die EEG-Umlage dauerhaft ab. Foto: Imago

Der Bundesrat hat den Weg für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien frei gemacht. Die vorige Woche von der Länderkammer gebilligte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus.

Dazu wurde das gesamte EEG grundlegend überarbeitet und flankierend zahlreiche andere Gesetze geändert. Zugestimmt wurde auch dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land – „Wind-an-Land-Gesetz“.

Die EEG-Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien. So sollen im Jahr 2030 insgesamt 80 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Ziel ist zudem, im Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dafür legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fest. So werden die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 GW pro Jahr erhöht, damit im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Leistung aus Windkraft stammen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 GW pro Jahr vor. Im Jahr 2030 sollen hierdurch insgesamt rund 215 GW an Solarleistung in Deutschland erreicht sein.

Gesetzlich wird klargestellt, dass alle Erneuerbaren Energien und damit auch die Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für die Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Das Gesetz schafft auch die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem diese vor kurzem durch eine Änderung bereits auf null abgesenkt worden ist.

Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt den Ländern in zwei Etappen verbindliche Flächenziele vor. Ein Verteilungsschlüssel legt für jedes Bundesland konkrete Quoten bis 2027 beziehungsweise 2032 fest. Die Staffelung reicht von 0,5 % für Stadtstaaten bis zu 2,2 % für einige Flächenländer. Bundesweit insgesamt sind es 2 % der Landesfläche. Das Gesetz sieht für den Fall der Nichterreichung dieser Quoten durch die Länder Einschränkungen bei den Mindestabstandsregelungen zu Wohngebieten vor. Zudem wird das Repowering alter Windkraftanlagen erleichtert.

Mit der Zustimmung des Bundesrats zu beiden Gesetzesvorlagen können alle Teile des „Osterpakets“ der Bundesregierung nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Einige Passagen der EEG-Novelle treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz selbst am 1. Januar 2023. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll im siebten Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. 

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