StartNachrichtenAgrarpolitikBellende Herdenschutzhunde dürfen nachts nicht nach draußen

Bellende Herdenschutzhunde dürfen nachts nicht nach draußen

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster
Von age/kel
Das Ruhebedürfnis der Nachbarn wiegt für das Gericht schwerer als der Schutz der Herden.   Foto: Imago
Zu laut bellende Herdenschutzhunde dürfen nachts nicht im Freien eingesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster (OVG) gab per Beschluss bekannt, dass bei „unzumutbarem“ nächtlichen Gebell Herdenschutzhunde im Einzelfall und während der Nacht- und Mittagsruhe nicht draußen bleiben dürfen. Das Gericht wies damit die Beschwerde einer Landwirtin gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Kölns zurück. Nachbarn hatten sich über das „häufige und an

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