StartNachrichtenPflanzeKombination mit dem Vertragsnaturschutz nutzen

Kombination mit dem Vertragsnaturschutz nutzen

Artenvielfalt ist förderfähig – neue Kennarten-Ökoregelung
Von Matthias Böldt, Deutscher Verband für ­Landschaftspflege
Überprüfung einer möglichen Kennart an einer feuchten Grünlandsenke als Nachweis für die Teilnahme an der Ökoregelung 5. Der Einsatz von Apps für die Pflanzenbestimmung und bei der Flächenkontrolle wird in Zukunft auch in Schleswig-Holstein an Bedeutung gewinnen (li. App „Flora Incognita“). Fotos: K. Böldt; Deutscher Verband für Landschaftspflege

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