StartNachrichtenKammer kompaktDüngebedarfsermittlung auf Acker- und Grünland

Düngebedarfsermittlung auf Acker- und Grünland

Langjährige Nmin-Werte des Messdienstes der Landwirtschaftskammer als Basis
Von Klaus-Dieter Schlüter, Landwirtschaftskammer SH
Durchführung einer professionellen Nmin-Probenahme Foto: Agrarservice Sonn & Söhne

Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat in Ackerkulturen und auf Grünland muss vor dem ersten Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (50 kg/ha N beziehungsweise 30 kg/ha P2O5) schriftlich vorliegen.

Im Rahmen der N-Düngebedarfsermittlung zu Ackerkulturen ist dabei die korrekte Berücksichtigung von mineralisch verfügbarem Stickstoff im Boden (Nmin 0-90 cm) vorgeschrieben. Sofern auf dem Betrieb keine eigenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, können die Richtwerte vergleichbarer Standorte aus dem Nmin-Messdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) herangezogen werden. Damit eine düngeverordnungskonforme N-Bedarfsermittlung auch schon zu frühen Terminen erstellt werden kann, können im Rahmen der Planung die langjährigen Nmin-Werte des Naturraumes (Tabelle) oder langjährige Ergebnisse aus vergleichbaren Beratungsunterlagen genutzt werden.

Nach Veröffentlichung aktueller Werte des Nmin-Messdienstes oder nach dem Vorliegen betriebseigener Analyseergebnisse ist gefordert, die in der Planung angesetzten Nmin-Werte zu korrigieren, sofern die aktuellen Messwerte mindestens +/−10 kg Nmin vom langjährigen Mittelwert abweichen.

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