StartNachrichtenKammer kompaktDüngeverordnung – aktueller Stand

Düngeverordnung – aktueller Stand

Aktuelle Vorgaben für die Praxis bestehen trotz Diskussionen auf politischer Ebene 
Von Hanna Makowski, Landwirtschaftskammer SH
Aktuell diskutierte Änderungen sind noch keine verbindlichen Vorgaben. Die Landwirtschaftskammer begleitet den Prozess fachlich, verfolgt die Entwicklungen und informiert, sobald konkrete Änderungen und deren Auswirkungen für die Betriebe feststehen. Foto: Hanna Makowski

Derzeit erreicht die Landwirtschaftskammer täglich eine Vielzahl an Nachfragen zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung, insbesondere aufgrund aktueller Presseberichte.

Hintergrund ist, dass sich die Agrarminister der Bundesländer darauf verständigt haben, welcher Weg zur Neuausrichtung des Düngerechts beschritten und weiterverfolgt werden soll. Diskutiert werden verschiedene Varianten mit und ohne die Ausweisung von Roten Gebieten und der Möglichkeit einer Wahlfreiheit der Bundesländer für eine Variante. Für die Praxis in Schleswig-Holstein bleiben die allgemeinen Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung maßgeblich. Die zusätzlichen Anforderungen in den Roten Gebieten werden aktuell nicht vollzogen. Diskutierte Änderungen sind noch keine verbindlichen Vorgaben. Die LKSH begleitet den Prozess fachlich, sofern möglich, verfolgt die Entwicklungen und informiert, sobald konkrete Änderungen und deren Auswirkungen für die Betriebe fest­stehen.

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