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Klimaschutz: Berlin füllt Pflichtenheft der Landwirtschaft

Entwurf der Bundesregierung
Von Agra-Europe/jh
Der Entwurf eines neuen Klimaschutzprogramms sieht die Senkung der THG-Emissionen aus Tierhaltung und landwirtschaftlichen Böden sowie eine verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien vor. Foto: Imago

Die Bundesregierung treibt die Arbeit an einem neuen Klimaschutzprogramm voran. Wie aus einem vorab bekannt gewordenen Entwurf hervorgeht, ist für die Landwirtschaft eine Senkung der Treibhausgas (THG)-Emissionen aus der Tierhaltung und aus landwirtschaftlichen Böden vorgesehen. Eine zentrale Rolle soll zudem der verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien zukommen.

Laut dem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUKN) sollen konkret unter anderem die Emissionen aus Wirtschaftsdüngern vorrangig mit einer zielgerichteten Investitionsförderung gesenkt, ein Methanmessprogramm in der Rinderhaltung aufgebaut und einzelbetriebliche Klimabilanzen harmonisiert werden. Auch die pflanzliche Ernährung soll gestärkt werden, genauso wie Biokraftstoffe.

Während die Landwirtschaft laut dem Klimaschutzprogramm auch 2024 mit 61 Mio. t CO2-Äq unterhalb ihrer festgelegten Jahresemissionsmenge von 67 Mio. t CO2-Äq verblieben ist und bis 2030 weiter kein Sorgenkind sein soll, wird die Lage danach anders beurteilt. „Mit Blick auf die aktuellen Projektionsdaten wird deutlich, dass der Landwirtschaftssektor ab 2030 seine THG-Minderungsdynamik steigern muss, um einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten“, heißt es im Entwurf. Dennoch erkennt die Bundesregierung an, dass viele der THG-Emissionen der Branche prozessbedingt und daher – anders als in den Energie erzeugenden und verbrauchenden Sektoren – nicht vollständig vermeidbar sind.

Bereits jetzt ist jedoch der Bereich Landnutzung, Landnutzungs­änderung und Forstwirtschaft ­(Lulucf) nicht auf dem Zielpfad: Nach den Ergebnissen der Treibhausgasprojektionen werden die Ziele für diesen Sektor im Jahr 2030 voraussichtlich nicht erreicht. Hier setzt das BMUKN im Entwurf auf die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. So sollen unter anderem die Klimaresilienz der Wälder gesteigert oder entwässerte Moorböden wiedervernässt werden.

Rolle der Landwirtschaft stärker berücksichtigen

Der Deutsche Bauernverband forderte, dass der Klimaschutzplan die Sonderrolle der Landwirtschaft in der Ernährungssicherung und als Teil der Lösung stärker herausstellen müsse. Laut DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet dürften Klimaschutzmaßnahmen der Zukunft „kein Showstopper bei der Wettbewerbsfähigkeit sein oder auf Bestandsreduktion oder Produktivitätsverlust abzielen“. Die geplante Investitionsförderung für Technik oder Maßnahmen zur Umstellung auf Biokraftstoffe finden Anklang beim DBV. Die Zielpfade bei den Kohlenstoffsenken sieht der Verband hingegen kritisch. Hier sei ein produktionsorientierter Ansatz weiterhin nur schwer erkennbar.

Die Familienbetriebe Land und Forst hingegen kritisieren die im Entwurf enthaltene Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Waldbewirtschaftung bei Zielverfehlungen. „Hier wird versucht, die gescheiterte Novelle des Bundeswaldgesetzes durch die Hintertür wieder ins Spiel zu bringen“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes, Max von Elverfeldt. Die Branchenorganisation wertet dies als massiven Eingriff in das Eigentum und die Bewirtschaftung privater Wälder und fordert, die Passage zu streichen.

Bundesregierung zum Handeln verpflichtet

Das Klimaschutzprogramm soll darlegen, wie die Bundesregierung ihre Klimaziele erreichen will. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 29. Januar entschieden, dass das aktuelle Klimaschutzprogramm 2023 ergänzender Maßnahmen bedürfe, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 % bis 2030 zu erreichen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die zuvor bereits vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht bekommen hatte.

Unabhängig vom BVerwG-Urteil muss die Bundesregierung laut § 9 Absatz 1 Satz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm beschließen. Da der 21. Deutsche Bundestag sich am 25. März 2025  konstituierte, ist die Frist dafür also bald erreicht. Die DUH kündigte bereits im Januar an, von ihrem Klagerecht Gebrauch zu machen, sollte die Bundesregierung ein ausreichendes Klimaschutzprogramm nicht rechtzeitig beschließen.

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