StartNachrichtenEnergie Klima UmweltÄnderung im Baugesetzbuch

Änderung im Baugesetzbuch

Privilegierung im Außenbereich
Von Agra-Europe
Batteriespeicher ab 1 MW Leistung und unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher sind mit der Novelle des EnWG künftig baurechtlich privilegiert. Foto: Imago

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag auch eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Damit sind Batteriespeicher ab 1 MW Leistung sowie unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher im Außenbereich künftig baurechtlich privilegiert. Diese Änderung geht zurück auf den Wirtschaftsausschuss, dessen geänderte Fassung der Bundestag am späten Donnerstagabend vergangener Woche nach 20-minütiger Aussprache angenommen hat.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften war mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt worden. Die Oppositionsfraktionen AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen; die Linksfraktion enthielt sich. Konkret wurde § 35 Absatz 1 BauGB um zwei Nummern ergänzt, um eine „Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit“ bei den betreffenden Speichern zu erreichen, wie der Wirtschaftsausschuss, der auch für die Energiepolitik zuständig ist, die Änderung be­gründet.

Schutz vor ungesteuerter Bebauung im Blick

Für den Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) kam die baurechtliche Privilegierung „überraschend“. Geschäftsführer Udo Hemmerling kommentierte: „Für Wind-, Biogas- und PV-Freiflächenanlagen ist es nun mit geringerem planerischen Aufwand möglich, Batteriespeicher an der Anlage zu ergänzen und die Erlöse am Strommarkt zu verbessern.“ Aber auch der Bau von neuen Batteriespeichern in der Nähe von Umspannwerken werde damit vereinfacht. Ein Dorn im Auge ist Hemmerling die schleppende Vergabe von Netzanschlüssen. Zudem wolle der BLG den „notwendigen Schutz des Außenbereichs vor ungesteuerter Bebauung“ Geschäftsführer Hemmerling zufolge im Auge behalten.

BEE: „Längst überfälliger Schritt“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern. Für BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser ist dies ein „längst überfälliger Schritt“. Ebenfalls positiv bewertet der Branchenverband die vorgesehene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biomethananlagen. Gleichzeitig wird moniert, dass eine dauerhafte Nachfolgeregelung nach wie vor fehle. „Um der Schlüsselrolle von Biomethan in der klimaneutralen Gasversorgung Rechnung zu tragen, müssen Biomethananlagen auch künftig Vorrang beim Netzanschluss erhalten und bei den Anschlusskosten privilegiert werden”, fordert Heinen-Esser.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
WEITERE ARTIKEL
- Anzeige -
- Anzeige -

Meistgeklickt