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Zusatzvereinbarungen schließen Deckungslücken

Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
Von Henry Bremer, Landwirtschaftskammer SH
Liegen Weideflächen nahe Bahnstrecken oder Autobahnen, sollte die Deckungssumme auf mindestens 5 Mio. €, besser auf 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden erhöht werden. Fotos: Isa-Maria Kuhn
Wer anderen Schaden zufügt, muss nach dem Gesetz dafür ­unbegrenzt haften. Jeder Landwirt sollte seine betrieblichen und privaten Risiken kennen und sich insbesondere vor existenzgefährdenden Risiken durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen. Das Haftungsrisiko ist eines der größten Risiken für den landwirtschaftlichen Betrieb überhaupt, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines sehr teuren Haftpflichtfalls gering ist. Die Grunddeckung der landwirtschaftl

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