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Nährstoffkonservierung durch Anbau von Untersaaten

Beitrag zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern
Von Jens Torsten Mackens, Landwirtschaftskammer SH
Neben der dargestellten Striegelmaßnahme mit gemeinsamer Aussaat der Untersaat kann das Saatgut auch mittels Pneumatikstreuer ausgebracht oder das Säen mit der Ausbringung einer Güllegabe kombiniert werden. Foto: Jens Torsten Mackens

Der Anbau von Untersaaten ist eine pflanzenbauliche Maßnahme mit vielfältigem Nutzen für den Gewässerschutz. Diese Form der Winterbegrünung sichert unter anderem die Bodenfruchtbarkeit, schützt das Grundwasser vor Nitratverlagerung und leistet durch die Reduktion von Bodenerosion einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Verlagerungen von Stoffen in angrenzende Oberflächengewässer.

Demonstrationsversuche der Gewässerschutzberatung der Landwirtschaftskammer belegen die Schutzfunktion. Durch Untersaaten mit Gräsern kann der Reststickstoff (N), der nach der Ernte des Silomaises im Boden verbleibt und im Herbst mineralisiert wird, in die Biomasse der Gräser eingebunden werden. Dadurch wird diese N-Menge vor Auswaschung während der Sickerwasserperiode über Winter in tiefere Bodenschichten bis zum Grundwasser geschützt. Dabei kann die N-Aufnahme über die oberirdische Biomasse sowie Wurzelwachstum der Gräser je nach Entwicklung des Bestandes bis zu 50 bis 60 kg N/ha betragen.

Auch die übrigen auswaschungsgefährdeten Pflanzennährstoffe wie Kalium und Sulfat werden in der Biomasse der Gräser gebunden und somit für die Folgefrucht konserviert. Dabei ist nach Erfahrungen der Gewässerschutzberatung Geduld gefragt, was die Erfolgsbewertung der Untersaat betrifft. Im frühen Herbst enttäuscht der Aufwuchs oftmals. Erst in den Folgewochen nach der Ernte beziehungsweise mit der beginnenden Vegetation im Frühjahr bilden die Untersaaten erhebliche Biomasse.

Wie gelingt der Anbau?

Der Aussaattermin von Maisuntersaaten ist nach Erfahrung der Landwirtschaftskammer unter anderem von der Zusammensetzung der verwendeten Gräsermischung, der Grassorte und dem Aussaatverfahren abhängig.

Ausgeprägte Spätfrühjahrs- beziehungsweise Sommertrockenheit kann durchaus Ursache für misslungene Untersaaten sein. Eine entscheidende Steuerungsgröße optimaler Startbedingungen für die Untersaat ist eine passende Herbizidstrategie. Die Aussaat sollte frühestens 14 Tage nach einer Herbizidmaßnahme erfolgen und kann optimal mit einer mechanischen Unkrautbekämpfung, beispielsweise mit einer Hacke oder einem Striegel, kombiniert werden. Für die Aussaat kann neben dem Streuverfahren mittels Pneumatikstreuer auch die Ausbringung mit einer Güllegabe kombiniert werden.

Die Untersaat sollte etabliert sein, wenn der Mais die Reihen schließt. Mischungen aus 50 % Deutschem Weidelgras (gute Winterhärte) und 50 % Welschem Weidelgras (gute Wüchsigkeit) bieten sich an. Die Saatstärke sollte 15 bis 20 kg/ha betragen. Auf sehr trockenen Standorten kann auch auf Rotschwingel (6 bis 8 kg/ha) gesetzt werden, allerdings ist der chemische Pflanzenschutz dann weiter eingeschränkt.

Gut entwickelte Rotschwingeluntersaaten eines Demoversuches im Beratungsgebiet der Landwirtschaftskammer aus dem Oktober 2022. Foto: Jens Torsten Mackens

GAP und DÜV

Der dreijährige Kulturwechsel bekommt mit dem Antrag auf Agrarförderung 2024 seine Gültigkeit, wobei die Anbaujahre 2022 und 2023 als Basis gelten. Begünstigte müssen auf mindestens 33 % ihrer Ackerflächen jeweils eine andere Hauptkultur anbauen als im Vorjahr. Auf insgesamt 66 % des fruchtwechselpflichtigen Ackerlandes darf Mais nach Mais angebaut werden, wenn auf mindestens der Hälfte (33 %) eine Begrünung über Winter (Untersaat oder Zwischenfrucht, ausgesät bis 14. Oktober) stattfindet. Auf mindestens weiteren 33 % der Ackerflächen hat ein Fruchtwechsel durch jährlichen Wechsel der Hauptkultur zu erfolgen, wenn im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Februar keine Zwischenfrucht oder eine Begrünung infolge einer Untersaat auf der Fläche steht. Beim Anbau einer Zwischenfrucht oder der Begrünung infolge einer Untersaat muss spätestens im dritten Jahr ein Wechsel der Hauptkultur erfolgen. Auf den restlichen Ackerflächen (höchstens 33 %) findet ein Wechsel der Hauptkultur spätestens im dritten Jahr statt.

Der Zwischenfrucht- beziehungsweise Untersaatanbau war bis zum 30. September schlagbezogen in profil-Inet zu melden, damit er anerkannt wird. Die Untersaat ist rechtlich als Zwischenfrucht einzuordnen und bietet sich durch die Aussaat im Sommer an, um Arbeitsspitzen zur Zeit der Maisernte zu brechen. Untersaaten sind auch in der Nitratkulisse als Zwischenfrucht anerkannt, um die Begrünungspflicht über Winter zu erfüllen. So dürfen innerhalb der N-Kulisse Flächen mit einem Erntetermin vor dem 1. Oktober und einer im Folgejahr anschließenden Sommerung nur mit Stickstoff gedüngt werden, wenn eine Zwischenfrucht angebaut beziehungsweise eine Untersaat etabliert wurde.

Zeitgewinn bringt Vorteile

Grundsätzlich können nach frühem Erntetermin des Silomaises anschließend gedrillte Zwischenfrüchte wie zum Beispiel Grünroggen gelingen. Der Umfang der N-Aufnahme in der Biomasse von Zwischenfruchtbeständen vor Winter ist aber von einer ganzen Reihe von Einflussfaktoren abhängig. Die Witterungsbedingungen zur Maisernte beziehungsweise bei der darauffolgenden Bestellung der Zwischenfrüchte können anspruchsvoll sein. Einen der größten Effekte hat der Zeitpunkt der Aussaat der Zwischenfrucht.

Mit abnehmender Temperatursumme im Jahr sinkt die Biomassebildung der Bestände deutlich. Dabei gilt für das Wachstum nach wie vor der alte Leitsatz „Ein Tag im Juli ist eine Woche im August ist der ganze September“. Dagegen profitieren die Untersaaten von der längeren Einstrahlungsperiode durch den deutlich früheren Saattermin, obwohl diese im Schatten der Hauptkultur wachsen. Beim Anbau von Untersaaten geht es insbesondere um einen Zeitgewinn, den die Untersaat gegenüber einer klassischen Zwischenfrucht nach Silomais bei ihrer Entwicklung hat. So sind die Untersaaten schon etabliert, können ihr Schattendasein beenden und die verbleibende Vegetationszeit optimal für das Wachstum nutzen.

Klassische Zwischenfrüchte entwickeln nach später Maisernte nicht immer ausreichend Biomasse zur Nährstoffbindung, dagegen sind Untersaaten schon etabliert und können die verbleibende Vegetationszeit in der Regel für das Wachstum nutzen. Foto: Dr. Lars Biernat

Leistung von Untersaaten

Der Maisanbau stand aus Gewässerschutzsicht oftmals in der Kritik, da nach spät räumender Ernte oftmals nur Stoppel über Winter verblieben sind. Die Begrünung durch Untersaaten kann daher zur Steigerung der Akzeptanz des Silomaisanbaus beitragen. Der Bewuchs kann auch als Äsung und Deckung für das heimische Wild dienen. Gut etablierte Bestände können unter Umständen auch noch als Futtergrundlage genutzt werden.

Versuchsergebnisse von Exakt- und Demonstrationsversuchen belegen die vielfältigen positiven Effekte der Untersaaten. Im Rahmen der Gewässerschutzberatung werden regelmäßig Demonstrationsversuche angelegt, um relevante Fragestellungen unter Praxisbedingungen zu veranschaulichen. Nach der Maisernte 2022 wurden der Ertrag und die Nährstoffgehalte (N, P, K) in der oberirdischen Biomasse von Rotschwingelbeständen ermittelt, die als Untersaat etabliert wurden. Die Ergebnisse der Demovarianten bewegen sich auf dem Niveau von Exaktversuchen beziehungsweise der Literaturangaben.

Abbildung 2 zeigt die in der oberirdischen Biomasse gebundenen Nährstoffe. Zusätzlich sind die in den Wurzeln gebundenen Nährstoffe, die im Rahmen der Demoversuche nicht erfasst wurden, zu berücksichtigen. Nach Einarbeitung und Mineralisationsprozessen können die vor Winterauswaschung geschützten Nährstoffe der Ernährung der Folgekultur dienen oder zum Humusaufbau beitragen.

Aus Sicht der Gewässerschutzberatung sind die Herbst-Nmin-Ergebnisse als Kenngröße für die potenzielle N-Auswaschung über Winter ein wichtiges Beratungsinstrument. Hier werden, wie beim Nitratmessdienst im Frühjahr, Nmin-Proben in den drei Bodentiefen 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm und 60 bis 90 cm gezogen und auf Nitrat- und Ammonium-N untersucht. Mit der Analyse im Herbst kann abgeleitet werden, ob der N aus Düngung und Mineralisation während der Vegetationsperiode von der Kulturpflanze aufgenommen wurde. Sie kann somit wichtige Rückschlüsse für die Anpassung der N-Düngung im Folgejahr liefern.

Beim Silomaisanbau kommt es nach Erfahrung der Gewässerschutzberatung in Abhängigkeit von den Mineralisationsbedingungen zu Herbst-Nmin-Werten von zirka 100 kg Nmin/ha. Rechnerisch können Werte über 50 kg Nmin/ha je nach Niederschlagsmenge über Winter zu signifikanten Nitrateinträgen ins Grundwasser führen. Im Beispiel des beschriebenen Demoversuches konnten die Nmin-Werte der beprobten Flächen mit Untersaaten im Mittel auf 55 kg Nmin/ ha halbiert werden.

Fazit

Untersaaten im Mais bieten eine vergleichsweise sichere Möglichkeit der Winterbegrünung auf Futterbaubetrieben nach Silomais und können so einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten. Entscheidend für das Gelingen ist allerdings eine angepasste Herbizidstrategie. Für die Aussaat kann neben dem Streuverfahren mittels Pneumatikstreuer eine kombinierte Ausbringung mit einer Güllegabe oder mit einer Hack- beziehungsweise einer Striegelmaßnahme genutzt werden.

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