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Mehr Flächen im Vertragsnaturschutz

29. „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt. Jagd und Artenschutz“ vorgestellt
Von MEKUN/jh
Der Vertragsnaturschutz nimmt inzwischen 44.800 ha landwirtschaftlicher Fläche in Schleswig-Holstein ein und sei „allgemein gut akzeptiert“, urteilt der Jahresbericht. Foto: Imago

Den 29. „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt. Jagd und Artenschutz“ veröffentlichten Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) und Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) am Freitag voriger Woche. Demnach wuchs die Fläche im Vertragsnaturschutz gegenüber dem Jahr 2013 um rund 20.000 ha. Bestände einzelner Insekten-, Vogel- und Feldtierarten entwickelten sich unterschiedlich: Der Feldhase etwa weist eine weitgehend stabile Population auf, während für Rebhühner und Fasanen ein deutlich negativer Trend verzeichnet wird. Invasive Arten konnten sich in den vergangenen Jahrzehnten stark ausbreiten. Positive Entwicklungen gibt es bei den Stechimmenarten.

Im Bereich Artenschutz wirft der Bericht ein besonderes Schlaglicht auf öffentliche Artenschutzmaßnahmen in den stark landwirtschaftlich genutzten Naturräumen Schleswig-Holsteins. Dazu zählen die Erfolge beim Vertragsnaturschutz im Ackerland, die Vernetzung von Naturräumen für wandernde Tierarten, die Wiedervernässung von Mooren oder auch die Förderung von artenreichem Grünland am Beispiel der Insel Föhr. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den Bestandsentwicklungen von Feldtierarten wie Feldhasen, Rebhuhn oder Fasan sowie von Vogelarten wie Schleiereule, Graureiher oder Trauerschnäpper.

Ausgestorbene Arten wiederentdeckt

Die Wildbienenerhebung ergab eine Überraschung: 19 als verschwunden geltende Arten wurden wiederentdeckt, vermutlich aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen. Dazu gibt der Bericht einen aktuellen Überblick zur Verbreitung invasiver Tiere und Pflanzen in Schleswig-Holstein, darunter Schmuckschildkröten, Bisamratten, Nutrias oder Nilgänsen. Die Verbreitung invasiver Arten hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Ein neu eingeführtes Meldeportal soll helfen, das Auftreten neuer Arten frühzeitig zu erkennen und das Management bei weit verbreiteten Arten zu verbessern.

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt und die Landesstrategie „Kurs Natur 2030“ seien hervorragende Instrumente, um dem „Artenschwund und der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen etwas entgegenzusetzen“, erklärte Goldschmidt. Dass die Landesstrategie wirke, zeige etwa die Verdoppelung der Flächen im Vertragsnaturschutz innerhalb von zehn Jahren. „Auf diesen extensiv bewirtschafteten Flächen erhalten wir damit wertvolle Lebensräume für Amphibien, Insekten oder typische Vogelarten der Agrarlandschaft. Wir werden diese Strategie weiterhin konsequent umsetzen.“ Für Goldschmidt muss der Umwelt- und Naturschutz weiterhin im Zentrum der Arbeit der gesamten Landesregierung stehen. Dem Artenschwund könne nur mit „vereinten Anstrengungen für mehr effektive Schutzgebiete, einer Stärkung des Naturschutzrechts und schneller umgesetzten Naturschutzprojekten in der Fläche“ etwas entgegengesetzt werden.

Einen Überblick über das Vorkommen von Bienen und Wespen (Stechimmen) hatte bereits ein durch das MEKUN gefördertes Projekt bis zum Jahr 2022 erarbeitet. Nun zeigt sich im Ergebnis der Auswertung, dass die Zahl der für Schleswig-Holstein nachgewiesenen Stechimmenarten sich im Vergleich zur Roten Liste von 2001 von 612 auf 649 Arten erhöht. 19 Arten, die als ausgestorben oder verschollen galten, konnten wieder nachgewiesen werden – möglicherweise aufgrund der steigenden Temperaturen im Land. Ausgangsbasis hierfür waren die 105 Arten, die als ausgestorben galten. Das heißt aber auch, dass in Schleswig-Holstein weiterhin 86 Arten nicht mehr nachweisbar sind. Der Trauerschnäpper zählt zu den stark gefährdeten Brutvogelarten in Schleswig-Holstein. Der Beitrag im Bericht über ein Projektgebiet in Wäldern nördlich von Itzehoe zeigt, dass es durch das gezielte Anbringen von mardersicheren Nistkästen in geeigneten Lebensräumen möglich ist, den Bestand dieser Zugvogelart zu unterstützen.

Weniger Schleiereulen, mehr Graureiher

Der Brutbestand der Schleier­eule weist starke Schwankungen auf, da die Art in schneereichen Wintern große Verluste erleidet und der Aufzuchterfolg stark von der Verfügbarkeit von Mäusen abhängt. Durch die Arbeit des Landesverbandes Eulenschutz im Rahmen eines Nistkastenprojektes konnte sich der Bestand nach starken Rückgängen in den Kältewintern um 2010 in den vergangenen Jahren wieder langsam erholen. Der Bestand des Graureihers im Land hat sich 2024 um erfreuliche 7,6 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht: 2.353 Nester beziehungsweise Brutpaare konnten gezählt werden. Beim Seeadler konnte die Projektgruppe Seeadlerschutz fünf neue Ansiedlungen zählen, von denen zwei Paare erfolgreich gebrütet haben. Damit steigt der Landesbestand um zwei besetzte Reviere auf 149.

Auf einer Projektfläche von rund 300 km2 östlich von Neumünster wurden 20 Rotmilan-Reviere im Jahr 2024 besetzt (2021-2023: 17-19 Reviere). Einige Bruten waren aufgrund von Prädatoren nicht erfolgreich, was dazu führte, dass schließlich 14 Paare mit Jungen gezählt wurden – in den vergangenen Jahren waren es nur fünf bis zwölf Paare mit Jungen. Auch beim Weißstorch gibt es gute Neuigkeiten: 514 Horstpaare konnten gezählt werden, das sind 56 mehr als im vergangenen Jahr.

Feldhasenpopulation weitgehend stabil

Bestandsentwicklungen von Feldhasen, Rebhuhn oder Fasan sind in einzelnen Jahren auch stark von Witterungseinflüssen geprägt, so haben kalte, nasse Jahre immer einen schlechten Einfluss auf die Überlebensrate der Jungtiere. Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Feldhase weitgehend stabile Populationen aufweist, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch vor 50 Jahren. Für die Rebhuhn- und Fasanenpopulationen gibt es insgesamt einen deutlichen negativen Trend zu verzeichnen.

Im Vertragsnaturschutz motivieren Ausgleichszahlungen landwirtschaftliche Betriebe auf freiwilliger Basis zu zusätzlichen, ökologisch wertvollen Landnutzungsformen, wovon die Artenvielfalt in Agrarlandschaften profitiert. Dadurch können die Landbewirtschaftenden mögliche Ertragseinbußen oder Mehraufwand ausgleichen. Der allgemein gut akzeptierte Vertragsnaturschutz nimmt mittlerweile eine Fläche von 44.800 ha landwirtschaftlicher Fläche in Schleswig-Holstein ein. Im Jahr 2023 kamen rund 18,9 Mio. € bei dieser Fläche für insgesamt 2.819 Antragstellende zur Auszahlung. Zum Vergleich: 2013 betrug die Fläche noch 24.710 ha und es kamen 7,1 Mio. € für 1.936 Antragstellerinnen und Antragsteller zur Auszahlung.

Durchgängigkeit der Landschaft gewährleisten

Die Vernetzung von Naturräumen für wandernde Tierarten ist ein essenzieller Bestandteil zum Bewahren der Biodiversität. Lineare Infrastrukturelemente wie Straßen oder Bahntrassen, aber auch Wanderhindernisse in Flussläufen wie Sohlschwellen verhindern den Austausch von Populationen und gefährden dadurch langfristig deren Überlebensfähigkeit, da ein Genaustausch nicht mehr ausreichend stattfindet oder Fortpflanzungsstätten nicht mehr erreichbar sind. Dies betrifft sowohl größere Arten wie den Fischotter als auch kleinere wirbellose Arten wie Flohkrebse. Ziel muss es sein, die Durchgängigkeit der Landschaft zu gewährleisten. Naturnah ausgebaute Durchlässe unter Verkehrswegen, die auch eine tatsächliche Überwindung der Querung ermöglichen, sind dafür besonders wichtig. Entscheidend hierbei sind der Anschluss und die naturnahe Gestaltung der angeschlossenen Gebiete. Die weitere Ausbreitung muss von hieraus weiter gewährleistet sein.

Das neue, eigenständige Rangersystem setzt sich über gezielte Aufklärung und Wissenstransfer für ein besseres Verständnis der Besucher für die Naturschutzbelange in Schutzgebieten ein. Ab dem Jahreswechsel 2023/2024 sind nun auch in etwa 60 Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten zwölf neue Rangerinnen und Ranger tätig. Ihre Hauptaufgabe ist es, durch gezielte Ansprache und Wissensvermittlung das Verständnis für die in den Gebieten zu beachtenden Ge- und Verbote zu steigern. Neben dieser Aufklärungsarbeit stehen sie als erkennbare Repräsentanten der Naturschutzverwaltung für Fragen der Besuchenden zur Verfügung. Erste Erfahrungen zeigen eine hohe Einsicht und großes Interesse der Bevölkerung. Der Bericht beleuchtet die Aufgaben, Erfahrungen und die Bedeutung des Rangersystems für den Schutz der biologischen Vielfalt.

Über den jagdlichen und forstlichen Teil des 29. „Jahresberichtes zur biologischen Vielfalt. Jagd und Artenschutz“ folgt ein Beitrag in der Rubrik „Wald & Jagd“ in Ausgabe 13.

Der „Jahresbericht Biologische Vielfalt“ ist abrufbar unter t1p.de/jfoqp

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