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Früheres Aus für EEG-Umlage beschlossen

Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus soll ab Juli aus dem Bundeshaushalt erfolgen
Von Julian Haase/age
Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich auf ein bis zu 11 Mrd. € schweres Entlastungspaket für Verbraucher und Unternehmen verständigt. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist bereits zum 1. Juli vorgesehen. Foto: Imago

Aufgrund der hohen Energiepreise haben sich die Spitzen der Ampelkoalition auf ein bis zu 11 Mrd. € schweres Entlastungspaket für Verbraucher und Unternehmen verständigt. Darin enthalten ist neben einem Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte die Abschaffung der Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022; im Koalitionsvertrag war dies erst für den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Die Ampel verbindet mit der früheren Absenkung die „Erwartung“, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 Ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Förderung der Ökostromanlagen übernimmt damit ab dem 1. Juli komplett der Staat. Aus welchem Finanztopf der Ausbau der erneuerbaren Energien künftig gespeist werden soll, ist noch nicht entschieden. Favorisiert wird von der Koalition aber der Energie- und Klimafonds (EKF), in den bekanntlich Gelder aus der CO2-Bepreisung fließen. Wie das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) auf Anfrage mitteilte, ändert sich für die Betreiber von Windkraft-, Solar- oder Biomasseanlagen durch das vorgezogene Aus für die EEG-Umlage vorerst nichts. Büroleiterin Sandra Rostek warnte aber davor, dass Förderkonditionen künftig nicht von der jeweiligen Kassenlage des Bundes abhängig gemacht werden dürften.

Entlastung kaum spürbar

Aus Sicht der Ernährungsindustrie reichen die beschlossenen Entlastungen bei Weitem nicht aus, um die extrem gestiegenen Energiepreise zu kompensieren. Zwar begrüßte die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass diese Maßnahme allein unzureichend sei, um die deutschen Unternehmen spürbar zu entlasten. „Der Wegfall der EEG-Umlage kompensiert nicht einmal ansatzweise die gestiegenen Energiekosten", so der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller.

Gute Nachrichten für Fernpendler

Gute Nachrichten gibt es für die Berufspendler im ländlichen Raum: Angesichts der kräftig gestiegenen Spritkosten soll die eigentlich zum 1. Januar 2024 anstehende Anhebung der Pendlerpauschale nach dem Willen des Koalitionsausschusses ab dem 21. km vorgezogen werden. Geplant ist, sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 von bisher 35 Ct/km auf 38 Ct/km heraufzusetzen. Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hatte die Bundesregierung zuvor bereits das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das unter anderem eine erweiterte Verlustverrechnung vorsieht. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können demnach bis zu einer Höhe von 10 Mio. €  auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden.

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