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Betriebe für Nmin-Messdienst gesucht

Ackerflächen bereitstellen und von zusätzlicher Datengrundlage für die Düngeplanung profitieren
Von Klaus-Dieter Schlüter, Landwirtschaftskammer SH
Bodenschonende Nmin-Probenahme mit modernem Gerät. Foto: Agrarservice Sonn & Söhne

Der Nmin-Messdienst, der zur Bestimmung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Boden im Frühjahr dient, wird deutlich ausgeweitet. Landwirtschaftliche Betriebe sind eingeladen, ihre Ackerflächen für die Nmin-Beprobung bereitzustellen und damit zu einer verbesserten Datenbasis beizutragen. Die erweiterten Messergebnisse sollen künftig für eine präzisere und differenziertere Düngeplanung genutzt werden.

Die aktuell jährlich von der Landwirtschaftskammer veröffentlichen Frühjahr-Nmin-Ergebnisse basieren auf der Beprobung von zirka 250 Ackerflächen aus den verschiedenen Naturräumen in Schleswig-Holstein. Die Veröffentlichung erfolgte bisher über die Auflistung von Einzelflächenergebnissen, aus denen sich die Betriebe die für ihren Standort passenden Nmin-Werte in Abhängigkeit von Landschaftsraum und Kulturen auswählen können. Ziel ist es, ab Frühjahr 2027 1.000 Ackerflächen in Schleswig-Holstein zu beproben. Hierdurch steigt die Datenbasis deutlich, sodass verlässlichere Mittelwerte für Kulturen und Fruchtfolgen in den einzelnen Naturräumen zur Verfügung gestellt werden können.

Messwerte direkt betrieblich nutzbar

Selbstverständlich können die Nmin-Analyseergebnisse der bereitgestellten Ackerflächen für die betriebseigene Düngeplanung kostenfrei verwendet werden. Die vorliegenden Analyseergebnisse werden direkt nach Eingang, noch vor der Veröffentlichung der offiziellen Nmin-Werte, zur Verfügung gestellt. Dadurch besteht die Möglichkeit, das individuelle Nährstoffmanagement im Hinblick auf eine bedarfsgerechte und zugleich gewässerschonende Stickstoffdüngung weiter zu optimieren. Die endgültige Auswahl geeigneter Ackerflächen obliegt der Landwirtschaftskammer.

Auswahl der Betriebe und Flächen

Ziel der für dieses Jahr geplanten Flächenakquise ist es, je nach Fruchtfolge drei bis fünf Ackerflächen auf jedem teilnehmenden Betrieb festzulegen, die die regionaltypischen Kulturen und Fruchtfolgen abbilden. Dabei sollen die Flächen, beginnend ab dem Frühjahr 2027, wiederkehrend und möglichst langfristig zur Erfassung etwaiger Trendentwicklungen beprobt werden. Die Verteilung der Betriebe und Standorte in den Hauptnaturräumen richtet sich nach dem Umfang der Ackernutzung in den Regionen unter Berücksichtigung vorhandener Bodengruppen (-arten), Kulturarten sowie der Erkenntnisse aus langjährigen Beprobungsreihen. Eine Ausdehnung des Beprobungsumfanges ist auch im ökologischen Landbau und im Gemüsebau vorgesehen.

Voraussetzung für die Teilnahme

Die Bewirtschaftung der Flächen soll nach guter fachlicher Praxis und unter Anwendung eines gängigen mineralischen und/oder organischen Düngeregimes erfolgen. Des Weiteren sollten die Flächen durch den Probenahmedienstleister möglichst über befestigte Wege gut erreichbar sein. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass die festgelegte Probenahmeparzelle auf der Fläche (zirka 10 m x 10 m) vor Probenahme im zeitigen Frühjahr noch nicht gedüngt wurde. Neben Lage und Größe der Fläche sind Angaben zu Haupt- und Vorfrüchten sowie zur organischen Düngung jährlich nach einer Datenabfrage durch die Landwirtschaftskammer zu machen. Zur Sicherung von Betretungsrechten und dem Datenaustausch zwischen Landwirtschaftskammer und Beprobungsbetrieb wird eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet.

Hintergrund der Ausweitung

Die Ausweitung des Nmin-Messdienstes ist notwendig, um deutlich differenzierte Daten für die Düngebedarfsermittlung in allen Naturräumen bereitzustellen. Eine individuell angepasste Düngung leistet einen wertvollen Beitrag für den Gewässerschutz. In Bezug auf das Östliche Hügelland setzt die Ausweitung zudem eine der Kernforderungen der Zielvereinbarung Landwirtschaft zum Aktionsplan Ostseeschutz 2030 um, die zwischen der Landesregierung und vier landwirtschaftlichen Verbänden geschlossen worden ist (https://t1p.de/3klyp). Die Daten werden, wie auch in der Vergangenheit, nur in anonymisierter Form veröffentlicht, um einen Rückschluss auf die Lage der Fläche und den Betrieb auszuschließen. Diese veröffentlichten, anonymisierten Daten stehen damit Interessierten und der Wissenschaft zur Verfügung und werden auch dem Thünen-Institut für die Erstellung des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung zur Verfügung gestellt.

Anmeldung und Kontakt

Sofern Interessierte mit einzelnen Betriebsflächen Teil des zukünftigen Nmin-Messdienstes in Schleswig-Holstein werden möchten, können sie ab Montag, 2. März, Kontakt zur Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein aufnehmen. Auf der Webseite https://www.lksh.de/landwirtschaft/­duengung/­nitratmessdienst steht ein Anmeldeformular für die Ackerflächen bereit, das bitte ausgefüllt per E-Mail an nmin-messdienst@lksh.de zu senden ist. Für Rückfragen steht Klaus-Dieter Schlüter telefonisch (Tel.: 0 15 11-4 19 52 26) oder unter: nmin-messdienst@lksh.de zur Verfügung.

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