Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung der Regionalpläne Windenergie sind rund 1.100 Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung im Innenministerium ist weitgehend abgeschlossen. Bereits jetzt wird deutlich, dass die Pläne aufgrund der Stellungnahmen in einigen Bereichen überarbeitet werden und deshalb ein drittes Beteiligungsverfahren erforderlich sein wird. Das hat Innenministerin Magdalena Finke (CDU) am Dienstag dem Kabinett mitgeteilt.
„Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir bei der geplanten und auch aufgrund der Energiewende und bundesrechtlicher Vorgaben zwingend notwendigen Ausweisung neuer Flächen für die Windenergie den größtmöglichen Schutz von Mensch, Tier und Natur im Blick behalten. Um dies sicherzustellen, sind die Rückmeldungen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, der Kommunen, Vereine und Verbände so wichtig. Aufgrund dieser Stellungnahmen und der daraus folgenden Änderungen werden wir kurzfristig ein drittes Beteiligungsverfahren starten. Die Anhörung wird, wie schon in der zweiten Runde, auf die Änderungen beschränkt. Die Zielsetzung, die Pläne so schnell wie möglich festzusetzen und damit die Flächenbeitragswerte zu erreichen, bleibt unverändert“, so Finke.
Die möglichen Änderungen sind unter anderem wegen Rückmeldungen der Bundeswehr, Änderungen der Wohnbebauung und Umspannwerken oder neu hinzugekommener oder weggefallener Großvogelhorste nötig. Von den bislang geplanten 401 Vorranggebieten Windenergie sind möglicherweise etwa 60 Flächen von erneuten Änderungen betroffen. Einige dieser Flächen werden voraussichtlich größer, andere kleiner. Auch mit den geänderten Plänen werden die Flächenbeitragswerte, die das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von Schleswig-Holstein fordert, erreicht.
Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erklärt zu der erneuten Auslegung der Regionalpläne Wind: „Gute und ausgewogene Regionalpläne mit starker Rückendeckung in den Regionen sind die Basis für unsere kraftvolle Energiewende in Schleswig-Holstein. Qualität geht deshalb vor Schnelligkeit. Anfang nächsten Jahres werden wir mit neuen Regionalplänen eine rechtssichere Grundlage für den weiteren zügigen Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein haben.“
Es ist vorgesehen, dass das Kabinett im November über die dann dritten Entwürfe der Regionalpläne Windenergie entscheiden wird. Die Pläne werden unmittelbar im Anschluss im Internetportal BOB SH veröffentlicht. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme wird dann voraussichtlich vom 18. November bis 18. Dezember bestehen. Dieses Beteiligungsverfahren wird sich erneut nur noch auf die dann veränderten Flächen beziehen.
„Dadurch wird sich das gesamte Verfahren voraussichtlich um etwa sechs Wochen verlängern und nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden, sondern Anfang 2027. Diese überschaubare Verzögerung nehmen wir in Kauf, um die berechtigten vorgebrachten Interessen berücksichtigen zu können“, so die Innenministerin.
Den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein würde ein drittes Beteiligungsverfahren darüber hinaus nicht ausbremsen, da Windkraftanlagen bereits jetzt genehmigt werden können, die in den rund 90 % der Vorranggebiete vorgesehen sind, die sich in den ersten beiden Beteiligungsverfahren bestätigt haben.



