Landwirtinnen und Landwirte haben Nachhaltigkeit im Blut. Ihr höchstes Ziel ist stets, einen wirtschaftlich gesunden Betrieb mit intakten Flächen an die nächste Generation übergeben zu können. Wenn die Gesellschaft allerdings zusätzliche Nachhaltigkeitsleistungen einfordert, die zu Bewirtschaftungseinschränkungen führen, muss das bezahlt werden – zum Beispiel im Rahmen von Vertragsnaturschutzprogrammen. Gerade hier setzt Schleswig-Holstein jedoch den Rotstift an.
Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) reagiert irritiert. Schließlich seien sich im Dialogprozess zur Zukunft der Landwirtschaft alle Akteure einig gewesen, dass Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft honoriert werden müssten. Insbesondere die Streichung des Vertragsmusters Weidewirtschaft Moor sorgt für Verwunderung, stellten doch die Ziele für den Moorschutz genau auf diese Flächen ab. „Das ist wie rechts blinken und links abbiegen“, beschreibt BVSH-Präsident Klaus-Peter Lucht die Widersprüchlichkeit. Er fordert die Politik auf, künftig eine ausreichende Finanzierung der Vertragsnaturschutzmuster zu gewährleisten.
Dass Ergebnisse von Dialogprozessen in den Schubladen von Regierungsvertretern verstauben, ist nichts Neues. Beispiele sind die Zukunftskommission Landwirtschaft auf Bundesebene und der Strategische Dialog auf EU-Ebene. Der Vorsitzende beider Gremien, Prof. Peter Strohschneider, zeigte sich zu Beginn des Jahres auf dem Agrarkongress des Bundesumweltministeriums tief enttäuscht, dass die Kommissionen im Agrar- und Ernährungsbereich bislang kaum politische Wirkung entfaltet hätten. Für Strohschneider ist die „weitgehende politische Ignoranz“ gegenüber den jeweiligen Empfehlungen umso unverständlicher, als in beiden Kommissionen ein breites Spektrum der Interessengruppen im Agrar- und Umweltbereich vertreten gewesen sei.
Ebenfalls vom mangelnden politischen Umsetzungswillen enttäuscht zeigte sich Jochen Borchert, als er 2023 die Arbeit des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung einstellte. Die Borchert-Kommission hat in ihren Empfehlungen und der dazugehörigen Machbarkeitsstudie einen jährlichen Finanzbedarf von 3 bis 4 Mrd. € für den grundlegenden Umbau der Tierhaltung in Deutschland veranschlagt. Mit einem Budget von immerhin 1 Mrd. € startete 2024 das Programm Umbau der Tierhaltung (BUT), das – Stand jetzt – schon wieder eingestampft wird.
Es kann also niemanden verwundern, dass die Agrarbranche auch der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur mit größter Skepsis gegenübertritt. Ein geleakter Berichtsentwurf belegt eine milliardenschwere Finanzierungslücke für die Umsetzung der Maßnahmen. Das hat wenig mit Planungssicherheit zu tun.
In Zeiten, in denen viele Betriebe aufgrund geringer Marktpreise kaum kostendeckend arbeiten können, müssen zusätzliche Gemeinwohlleistungen zuverlässig honoriert werden. Anders geht es nicht.




