Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde am Montag im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Mit der 2018 eingeführten Stoffstrombilanzverordnung wurden die Erfassung und Dokumentation der zugeführten beziehungsweise abgegebenen Stickstoff- und Phosphatmengen eines Betriebes sowie die Erstellung einer Stoffstrombilanz einschließli
Zwischen Verursacherprinzip und Vereinfachung
Zukunft der Nährstoffkontrolle steht offen nach dem Aus der Stoffstrombilanz
Von age, mbw

Wirtschaftsdünger bodennah ausgebracht: Viele Betriebe begrüßen die Entlastung von bürokratischer Dokumentation. Foto: Landpixel
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