StartNachrichtenAgrarpolitik„Weidegang“ und „Weidewirtschaft Moor“ gestrichen

„Weidegang“ und „Weidewirtschaft Moor“ gestrichen

Information des Kieler Umweltministeriums zum Vertragsnaturschutz-Antragsverfahren 2026
Von MEKUN
Das VNS Weidegang wird künftig nicht mehr angeboten. Foto: Imago

Die diesjährige elektronische Antragstellung für Vertragsnaturschutzmaßnahmen mit Laufzeitbeginn ab 2027 ist ab dem 20. März bis zum 1. Juli 2026 möglich. Darauf weist das Kieler Umweltministerium (MEKUN) hin. Zu nutzen ist der Inet WebClient: https://elsa.schleswig-holstein.de und anschließend die Kachel inet VNS.

Da die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in 2027 ausläuft und nur noch begrenzte Fördermittel bis spätestens 2029 zur Verfügung stehen, können 2027 lediglich dreijährige Verträge ausgewählter Vertragsmuster abgeschlossen werden. So werden die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidegang“ und „Weidewirtschaft Moor“ nicht mehr angeboten. Bezüglich der Vertragsnaturschutzmaßnahme „Ackerlebensräume“ wird die Variante „Gezielte Begrünung mit mehrmaliger Ansaat“ (Standardvariante) ebenfalls nicht mehr angeboten. Anträge für die zuvor genannten Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind im Rahmen des Antragsverfahrens 2026 nicht einreichbar.

Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidewirtschaft“, „Weidewirtschaft Marsch“, „Weidelandschaft Marsch“, „Grünlandwirtschaft Moor“, „Kleinteiligkeit im Ackerbau“ und „Ackerlebensräume“ (soweit angeboten) wird aufgrund nur noch begrenzter Fördermittelverfügbarkeit voraussichtlich eine Priorisierung erforderlich werden. Die Priorisierung wird auf Basis der Vorgaben des GAP-Strategieplans von Deutschland sowie naturschutzfachlichen Abwägungen in nachfolgend genannter Reihenfolge erfolgen:

1. Direkte Anschlussverträge an Altverträge der vorherigen Förderperiode werden priorisiert abgeschlossen. Dabei wird Antragsflächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten Vorrang eingeräumt. Anschließend werden Flächen außerhalb von Natura-2000-Gebieten berücksichtigt.

2. Nachrangig werden „Neu-Antragsflächen“ (ohne zuvor ausgelaufene Altverträge) berücksichtigt. Auch hier werden Antragsflächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten bevorzugt bedient.

Ausnahme: Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Weidewirtschaft Marsch“, „Weidelandschaft Marsch“ und „Grünlandwirtschaft Moor“ können ausschließlich Anschlussverträge an Altverträge der alten Förderperiode angeboten werden.

Sollten im Rahmen der genannten Priorisierungsschritte nicht ausreichend Fördermittel für alle Anträge zur Verfügung stehen, so ist zudem eine Begrenzung pro Hektar und Antragstellenden vorgesehen.

Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen „Rastplätze für wandernde Vogelarten“, „Wertgrünland“, „Grünlandlebensräume“, „Umwandlung von Acker in Grünlandlebensräume“ und „Halligprogramm“ wird es keine Verkürzung der Laufzeit geben und voraussichtlich keine Priorisierung oder Begrenzung erforderlich sein.

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