StartNachrichtenBetriebsführungVertragsabschluss per SMS oder WhatsApp?

Vertragsabschluss per SMS oder WhatsApp?

Beratung rund um das Geld: Umstellung der Schriftformerfordernisse im Pachtrecht
Von Jens Fickendey-Engels, Lauprecht Rechtsanwälte ­Notare Kiel
Pachtverträge können auch per SMS oder WhatsApp geschlossen werden, es empfiehlt sich aber, den Kommunikationsverlauf zuverlässig dauerhaft abzuspeichern. Am sichersten ist es, bei der herkömmlichen Schriftform zu bleiben. Foto: Daniela Rixen
Seit Anfang des Jahres gilt das 4. Bürokratieentlastungsgesetz. Einige gesetzliche Schriftformerfordernisse wurden darin zu Textformerfordernissen umgestellt. Unter anderem ist nunmehr der Abschluss langfristiger Landpachtverträge auch per SMS oder WhatsApp möglich. Aber ist das praktikabel? Abschluss formfrei möglich Vorweg ist klarzustellen: Der Abschluss von Landpachtverträgen bedarf grundsätzlich keiner Form, sofern es Landpachtverträge mit einer Pachtdauer (Laufzeit) von wenige

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