StartNachrichtenAgrarpolitikStoffstromstecker gezogen

Stoffstromstecker gezogen

Kommentar zur Düngegesetzgebung
Von Dr. Robert Quakernack
Meldungen über die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab 200 t Frischmasse pro Jahr bleiben verpflichtend. Foto: Landpixel
Wenn Landwirtinnen und Landwirte über Bürokratie reden, reagieren sie schnell geladen. Schreibtischarbeit raubt Naturliebhabern einfach eine Menge Energie. Immerhin hat Landwirtschaftsminister ­Alois Rainer (CSU) kürzlich der Stoffstrombilanzverordnung den Stecker gezogen. Und mittlerweile hat auch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung kundgetan, das Vorliegen von Stoffstrombilanzen nicht mehr zu kontrollieren. Die Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren gilt eb

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