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Schutz landwirtschaftlicher Flächen gefordert

Deutscher Bauernverband setzt beim Photovoltaikausbau vorrangig auf Dächer und Gebäude
Von Agra-Europe/jh
Der DBV schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um den Verlust hochproduktiver Flächen beim PV-Ausbau zu mindern. Foto: Imago

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung bekräftigt, beim Ausbau der Photovoltaik (PV) vorrangig auf den Ausbau auf Dächern und Gebäuden zu setzen. „Den PV-Ausbau auf die Fläche zu schieben, ist der falsche Ansatz und wird auch die Akzeptanz von Photovoltaik schädigen“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am vergangenen Donnerstag in Berlin zur Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ertragreiche Landwirtschaftsflächen müssten geschützt werden. Der ländliche Raum dürfe nicht verbaut werden, um für die Städte Strom zu produzieren. Krüsken zufolge zählen Landwirte zu den führenden Investoren in Photovoltaik. Etwa 15 % der PV-Anlagen würden von Landwirten betrieben.

„Wenn der Ausbau der Photovoltaik bis 2030 zur Hälfte in herkömmlichen Freiflächenanlagen erfolgt, ist mit einem zusätzlichen Flächenverlust der Landwirtschaft von etwa 80.000 Hektar bis 2030 zu rechnen“, warnte der DBV-Generalsekretär. Das entspreche einem Flächenverlust von rund 20 ha pro Tag. Für übertrieben hält Krüsken die Erwartungen an die Agri-PV. Diese werde unter den jetzigen Bedingungen nur eine Nische bleiben.

„Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur unter eng begrenzten Bedingungen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden“, heißt es in einem Forderungskatalog des Bauernverbandes. Hier müssten eine regionale Differenzierung sowie eine Abwägung örtlicher agrarstruktureller Belange erfolgen.

Der DBV schlägt eine Außenbereichsprivilegierung für kleine PV-Anlagen im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben bis 1 MW/ha vor. Die 500-m-Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen sollten dem Bauernverband zufolge künftig aus der EEG-Förderung gestrichen werden. Agrarstrukturell nachteilige Flächenzerschneidungen und der Verlust hochproduktiver Flächen könnten so gemindert werden. Notwendig sei eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibe.

Abgelehnt wird eine Duldungspflicht der Grundeigentümer für Netzanschlussleitungen zu PV- und Windparks, weil sie den Anschlussprozess verzögere. Der Bauernverband spricht sich außerdem dafür aus, ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau der Verteilnetze zu legen. Dieser Engpassfaktor müsse in der Photovoltaik-Strategie als erfolgskritisch eingestuft werden.

Weiter abgebaut werden müssten Hindernisse beim Eigenverbrauch und bei der Nahstromvermarktung. Speicherlösungen und Sektorkopplungen seien zu unterstützen. Bürgerenergieprojekten sei im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weiter Vorrang einzuräumen. Dessen Definition sollte laut DBV auch Landwirte und Grundeigentümer einschließen, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.

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