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Rodemaßnahmen auf Fehmarn

Pflanzenschutzdienst entdeckt weiteres Auftreten von Saperda candida
Von Anna Chwirot, Landwirtschaftskammer SH
Eine befallene Weißdornpflanze mit einer Larve des Schädlings am oberen Ende des Bohrganges. Fotos: Stephan Monien

Der Pflanzenschutzdienst bei der Landwirtschaftskammer hat ein weiteres Auftreten des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) im Norden Fehmarns entdeckt. In den kommenden Monaten muss daher der Befall mit dem Rundköpfigen Apfelbaumbohrer getilgt werden.

Erneut gab es Larvenfunde des Quarantäneschädlings Saperda candida zwischen Puttgarden und Johannisberg im September dieses Jahres. Eine amtliche Untersuchung bestätigte den Befall von Weißdornpflanzen mit dem Käfer.

Im Rahmen von amtlichen Monitoringmaßnahmen durch den Pflanzenschutzdienst sind die befallenen Pflanzen in einem Knick an der K 63 zwischen Puttgarden und Johannisberg entdeckt worden. Aus den bestätigten Larvenfunden ergeben sich ausgehend von den befallenen Pflanzen zwei Befallszonen mit einem Radius von je 200 m. Das aktuelle Befallsgeschehen ist zwischen drei bereits in der Vergangenheit getilgten Befallszonen lokalisiert. Die Pufferzone, die die Befallszonen umgibt, muss daher nicht vergrößert werden.

Eine herauspräparierte Larve, die dem amtlichen Nachweis dient

Rodemaßnahmen notwendig

Um den Befall mit dem Rundköpfigen Apfelbaumbohrer zu tilgen, sind im neuen Jahr weitere Fäll- und Rodemaßnahmen notwendig. Dazu wird eine aktualisierte Allgemeinverfügung veröffentlicht, die auch eine Karte mit den bisherigen und den beiden neuen Befallszonen enthält und unter anderem Regeln für den Umgang mit Wirtspflanzen im abgegrenzten Gebiet umfasst (siehe unter https://t1p.de/nn7vm)

Damit der Befall getilgt werden kann, werden die Wirtspflanzen innerhalb der errichteten Befallszonen in den kommenden Monaten gerodet. Betroffen sind neben Knicks auch Alleebäume an der K 63 sowie Bäume und Sträucher auf einem Privatgrundstück.

Weitere Arbeiten sind in einigen bereits getilgten Befallszonen vorgesehen. Ziel ist, die Befallszonen frei von Wirtspflanzen zu halten, weshalb dort Wurzelschosser und Sämlinge der Wirtspflanzen entfernt werden.

Die notwendigen Maßnahmen werden im Rahmen der geltenden Gesetze durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein durchgesetzt, Kompensationspflanzungen sind geplant. Des Weiteren werden das Befallsgebiet und dessen Umgebung weiterhin regelmäßig durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst auf das Vorhandensein typischer Befallssymptome kontrolliert. Dabei kommen auch speziell ausgebildete Spürhunde und Pheromonfallen zum Einsatz.

Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida) ist ein in Nordamerika beheimateter Bockkäfer. Er ist seit 2019 als Quarantäneschädling in der EU gelistet (Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 und Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072). Der Schädling gefährdet den europäischen Erwerbsobstbau, indem die Käferlarven Bohrgänge im Holz völlig gesunder Bäume anlegen, die zum Absterben der Bäume führen können. Wirtspflanzen sind unter anderem neben Obstgehölzen wie Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume und Quitte auch Feuerdorn, Cotoneaster, Schlehe und Weißdorn sowie die auf Fehmarn häufige Schwedische Mehlbeere. Natürliche Gegenspieler oder chemische Bekämpfungsmöglichkeiten sind nicht verfügbar, weshalb der Käfer nur durch die Rodung der Wirtspflanzen in den Befallszonen und die anschließende Vernichtung des Pflanzenmaterials ausgerottet werden kann.

Mithilfe der Bevölkerung

Um weitere mögliche Befallsstellen aufzuspüren und so die Verbreitung des Schädlings zu verhindern, bittet der amtliche Pflanzenschutzdienst um Mithilfe aus der Bevölkerung Fehmarns. Pflanzen, die dem Rundköpfigen Apfelbaumbohrer als Wirt dienen können, dürfen in den Befallszonen und in der Pufferzone bis auf Weiteres nicht neu gepflanzt werden. Außerdem ist die Verbringung von Holz und Wirtspflanzen aus der Pufferzone heraus nur mit einer amtlichen Genehmigung möglich. Werden typische Befallssymptome wie etwa bleistiftdicke, kreisrunde Ausbohrlöcher am Stamm oder das sogenannte Genagsel (Holzspäne und Larvenkot) am Stammfuß von Obstbäumen oder Weißdornhecken entdeckt, besteht Meldepflicht. Verdachtsfälle können beim zuständigen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg gemeldet werden bei Stephan Monien, Tel.: 0 43 31-94 53-390, E-Mail: smonien@lksh.de

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