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Privilegierung von Batteriespeichern erneut angepasst

Gesetzesänderung passiert Bundestag
Von Agra-Europe
Die Privilegierung von Batteriespeichern wird auf einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer bestehenden Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien eingeschränkt. Foto: Imago
Die erst Mitte November eingeführte Privilegierung von Batteriespeichern sowie unterirdischen Wärme- oder Wasserstoffspeichern im Außenbereich ist erneut gesetzlich angepasst worden. Unter anderem wird bei Batteriespeichern die Privilegierung auf einen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien eingeschränkt. Zudem werden auch Geothermieanlagen damit baurechtlich privilegiert.Die erneuten Anpassungen sind im sogenannten Geothermie

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