Die erst Mitte November eingeführte Privilegierung von Batteriespeichern sowie unterirdischen Wärme- oder Wasserstoffspeichern im Außenbereich ist erneut gesetzlich angepasst worden. Unter anderem wird bei Batteriespeichern die Privilegierung auf einen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien eingeschränkt. Zudem werden auch Geothermieanlagen damit baurechtlich privilegiert.Die erneuten Anpassungen sind im sogenannten Geothermie
Privilegierung von Batteriespeichern erneut angepasst
Gesetzesänderung passiert Bundestag
Von Agra-Europe
Die Privilegierung von Batteriespeichern wird auf einen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer bestehenden Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien eingeschränkt. Foto: Imago
WEITERE ARTIKEL




