StartNachrichtenWald & JagdNeues Förderangebot für den Privatwald

Neues Förderangebot für den Privatwald

Programm Wiedervernässung von Waldmooren
Von Albert Brueser-Pieper, MEKUN
Waldmoore Fotos: Stiftung Naturschutz

Seit Juni 2025 gibt es das neue Förderangebot „Wiedervernässung von Waldmooren“ im Privatwald. Das Förderangebot ist Teil des Landesprogramms „Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung“ und soll dazu beitragen, auch in Waldmooren durch Wiedervernässung Gewinne für Klima- und Biodiversitäts-
schutz zu erzielen.

Entwässerte Moorböden sind mit einem Anteil von rund 18 % an den landesweiten Emissionen eine wesentliche Treibhausgas (THG)-Quelle in Schleswig-Holstein. Die Wiedervernässung entwässerter Moorböden spielt daher im biologischen Klimaschutz eine besondere Rolle. Neben den Mooren im Offenland haben auch Waldmoore ein großes Potenzial für den Klima- und Biodiversitätsschutz. In Schleswig-Holstein gibt es rund 15.000 ha Waldmoore. Der Großteil dieser Waldmoore ist entwässert, um eine forstwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Durch die Entwässerung emittieren diese Flächen erhebliche Mengen THG. Mit Vernässungsmaßnahmen können die THG-Emissionen aus entwässerten Waldmooren deutlich reduziert werden.

Förderangebot für Waldmoore

Um das Potenzial von Waldmooren für den Klima- und Biodiversitätsschutz nutzen zu können, wurde gemeinsam vom Waldbesitzerverband Schleswig-Holstein, der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) ein Förderangebot für die Wiedervernässung von Waldmooren entwickelt. Umsetzungspartnerin ist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Im Rahmen des Förderangebots wird das Vernässungsrecht für eine Waldmoorfläche per Vertrag über eine Laufzeit von 30 Jahren an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein übertragen. Im Gegenzug erhält der Eigentümer oder die Eigentümerin ein Entgelt, das sich am Klimaschutzpotenzial der Waldmoorfläche orientiert. Das Förderangebot richtet sich an private Eigentümer und Forstbetriebsgemeinschaften.

Klimapunkte-Verfahren

Beim Klimapunkte-Verfahren (KP-Verfahren) überträgt der Flächeneigentümer die Vernässungsrechte an die Stiftung Naturschutz. Im Gegenzug erhält der Flächeneigentümer ein Entgelt. Grundlage für die Anwendung des KP-Verfahrens ist die Bewertung einer Fläche hinsichtlich ihres Klimaschutzpotenzials (gemessen in Klimapunkten, ein Klimapunkt entspricht 1 t CO2-Äq. pro Jahr). Das Klimaschutzpotenzial entspricht der Menge an THG, die die Fläche im aktuellen Zustand emittiert. Es fließt in die Berechnung des Entgelts ein.

Für die Beratung und weitere Informationen steht die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein unter beratung@stiftungsland.de zur Verfügung.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
WEITERE ARTIKEL
- Anzeige -
- Anzeige -

Meistgeklickt