Während Problemunkräuter wie Ackerfuchsschwanz oder Ackerkratzdistel im ertragsorientierten Marktfruchtbau zurückgedrängt werden müssen, gibt es unter den Ackerwildpflanzen auch konkurrenzschwache Arten, die unter bestimmten Bedingungen als bunte Begleiter des Ackerbaus geduldet werden können. Da es in Schleswig-Holstein bisher kein spezielles Förderprogramm für den Erhalt von Ackerwildkräutern gibt, hat der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) zusammen mit den Lokalen Aktionen in diesem Jahr ein neues Modellprojekt „Gemeinschaftlicher Ackerwildkrautschutz“ gestartet. Es wird durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein – Kurs Natur 2030 gefördert.
Im Rahmen des dreijährigen Projektes (2026 bis 2028) können landwirtschaftliche Betriebe auf freiwilliger Basis und jahrweise flexibel zwischen verschiedenen einjährigen Vertragsangeboten wählen. Die einzelnen Maßnahmen und die dazugehörigen Förderungen sind in der Tabelle auf der folgenden Seite erläutert. Da flächige Bewirtschaftungsanpassungen nicht immer möglich sind, wird für Ackerrandbereiche mit aktuellen Vorkommen besonders seltener Arten auch eine kleinflächige Maßnahme angeboten (Nummer 8 in der Tabelle). Die Angebote richten sich sowohl an konventionell als auch an ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Ackerwildkraut-Wettbewerb
Im Rahmen eines Ackerwildkraut-Wettbewerbs wird zusätzlich eine erfolgsorientierte Maßnahme angeboten. Für den Erhalt der Förderung müssen hierbei keine Auflagen eingehalten werden. Maßgeblich ist allein der Nachweis wertgebender Ackerwildpflanzenarten, die auch im Schlaginneren vorkommen sollten (siehe Ökoregelung 5 „Kennarten im Dauergrünland“). Betriebe, die über aussichtsreiche Äcker verfügen, können diese für das laufende Jahr online für den Wettbewerb anmelden (siehe unten). Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden allen Teilnehmenden mitgeteilt und die Prämien für die Gewinneräcker zum 1. November ausgezahlt. Für die Teilnahme an dem Ackerwildkraut-Wettbewerb gibt es die folgenden Vorgaben:
• Online-Anmeldung potenziell artenreicher Ackerflächen bis Mitte April für das jeweilige Anbaujahr (Link zur Anmeldung siehe unten),
• standardisierte Erfassung wertgebender Ackerwildkräuter durch externe Kartierung (nach Voranmeldung beim Betrieb) im Auftrag des DVL,
• eine Ackerfläche je Betrieb, in der Regel maximal 3 ha (limitiertes Projektbudget), größere Schläge dürfen angemeldet werden,
• keine Brache, Blühfläche, Acker-/Kleegrasfläche oder Wiese,
• keine Flächen mit bestehenden Vertragsnaturschutzauflagen,
• Förderung: 550 €/ha beziehungsweise 450 €/ha und Jahr für Ökobetriebe.
Wo sind geeignete Standorte?
Viele Ackerwildpflanzen haben nur unter nährstoffarmen Bedingungen gute Entwicklungsmöglichkeiten und können daher vor allen auf ertragsarmen Grenzertragsböden gefördert werden. Neben sehr sandigen und trockenen Standorten kommen hierbei auch nasse und zur Verdichtung neigende Böden infrage. Vorkommen besonderer seltener Arten können sich außerdem auf den basenreichen Böden im Bereich Nordostwagrien/Fehmarn entwickeln. Ackerflächen, die bereits in der Vergangenheit nur extensiv gedüngt und wenig mit Herbiziden behandelt wurden, haben ein besonders hohes Potenzial für artenreiche Ackerwildkrautbestände. Standorte, an denen aus landwirtschaftlicher Sicht unerwünschte konkurrenzstarke „Problempflanzen“ dominieren (zum Beispiel Quecke, Disteln), sind hingegen auch für den Ackerwildkrautschutz nur schwierig zu bewirtschaften.
Wo kann man sich bei Interesse melden?
Die Landesarbeitsgemeinschaft DVL-Schleswig-Holstein steht mit den Lokalen Aktionen und DVL-Regionalbüros für alle Fragen zu den Angeboten des „Gemeinschaftlichen Ackerwildkrautschutzes“ zur Verfügung. Die Naturschutzberaterinnen und -berater unterstützen kostenlos bei der betriebsindividuellen Auswahl und praxistauglichen Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen. Weitere Informationen zur Anmeldung für den Wettbewerb und zu den neuen Förderangeboten des Baukastensystems finden sich auf der Projektseite https://bit.ly/3OsTkfP
Hinweis
Die Maßnahmen des „Gemeinschaftlichen Ackerwildkrautschutzes“ werden nur für Ackerflächen angeboten, die ein besonderes Potenzial für das Vorkommen von wertgebenden Ackerwildkräutern aufweisen (geeignete Standortbedingungen, aktuelle oder dokumentierte Funde von Arten). Die Flächeneignung wird im Rahmen der fachlichen Beratung festgestellt. Da die Fördermittel begrenzt sind, kann der Umfang der Teilnahmeflächen in Abhängigkeit von der Nachfrage begrenzt werden.




