Knapp 40 Personen nahmen kürzlich am ersten Runden Tisch zum Thema Knickpflege im Naturpark Hüttener Berge in Groß Wittensee teil. Eingeladen hatte – mit Unterstützung des Kreisbauernverbandes Rendsburg-Eckernförde – der Naturparkverein, der sich mit der Thematik im Rahmen seines zweijährigen Modellprojektes „Knickwert“ intensiv beschäftigt. Neben Informationen für Knickbesitzende und öffentlichen Veranstaltungen sollen im Rahmen des Projektes auch ein Knickwettbewerb und eine Knickmesse stattfinden.
„Wir wollen mit unserem Projekt die Knicks im Naturpark in Wert setzen – und zwar aus ökonomischer, ökologischer, kulturhistorischer und landschaftsästhetischer Perspektive“, sagte der Naturparkvorsitzende Detlef Kroll im Rahmen seiner Begrüßung. Anschließend präsentierten Daniel Viain und Kerstin Ebke von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) die aktuellen Rechtsgrundlagen zur Knickpflege.
Knickpflege und Holzernte
Die Holzernte – das traditionelle Auf-den-Stock-Setzen – ist alle zehn bis 15 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt. Dabei müssen Überhälter (ältere Einzelbäume) erhalten bleiben. Das Fällen von Überhältern unter einem Stammumfang von 2 m – gemessen in 1 m Höhe – ist zulässig, sofern in dem auf den Stock gesetzten Abschnitt mindestens ein Überhälter je 40 bis 60 m Knicklänge erhalten bleibt.
Mehrstämmige Überhälter
Relativ neu in der Gesetzgebung ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein mehrstämmiger Baum einen Überhälter darstellen kann. Sind keine einstämmigen Überhälter auf der Knickstrecke vorhanden, können im Einzelfall auch mehrstämmige Bäume als Überhälter definiert werden. Voraussetzung ist, dass die Stämmlinge aus einem gemeinsamen Wurzelstock entspringen und eine gute Vitalität und Standfestigkeit vorhanden ist. Ergibt die Summe der zwei größten Stammumfänge mindestens 1 m – gemessen in 1 m Höhe –, ist der mehrstämmige Baum als Überhälter zu klassifizieren. Die Entnahme von zweistämmigen Überhältern mit einem Gesamtumfang von mehr als 2 m ist nicht zulässig.
Seitlicher Rückschnitt
In der Praxis der Knickpflege hat insbesondere der seitliche Rückschnitt des Knicks bestimmte Auflagen zu erfüllen, der alle drei Jahre vorgenommen werden kann bei Einhaltung eines Abstands von 1 m, gemessen vom Knickwallfuß, und bis maximal 4 m Höhe. Neu ist die Vorverlegung des Zeitraums: Der Rückschnitt ist nun bereits ab dem 17. September bis zum 15. beziehungsweise im Schaltjahr bis zum 16. Februar erlaubt. Artenschutzbelange sind zu beachten.
Knickschutzprogramm
Kristina Achilles von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde referierte über das Thema Knickschutz im Kreisgebiet. Dabei ging sie unter anderem auf Genehmigungspflichten, Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen sowie Verstöße bei nicht fachgerechter Knickpflege ein. Zudem stellte sie finanzielle Fördermöglichkeiten im Rahmen des Knickschutzprogramms vor. So werden im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Beispiel Nachpflanzungen, die Schließung von Hecklöchern oder auch komplette Neuanlagen inklusive einmaliger Entschädigungszahlungen gefördert. Die Untere Naturschutzbehörde gibt bei unklarer Sachlage im Vorwege Auskunft, ob geplante Maßnahmen zulässig sind.
Vielschichtige Thematik
Die anschließende Diskussion sprach viele Detailprobleme von Knickbesitzenden an. Hierzu zählten Themen wie Erhaltung von Knicks in Wohngebieten, Ertragseinbußen und Prämienkürzungen bei Verstößen für Landwirte oder auch Wildverbiss. Die Beiträge machten deutlich, wie komplex das Thema in der Praxis ist. Detlef Kroll brachte es in seinen abschließenden Worten auf den Punkt: „Wir werden nicht für alle Knickbesitzenden die ideale Lösung finden können. Das setzt voraus, dass wir konstruktiv miteinander reden und kooperieren – ein Gegeneinander wirkt sich für alle Seiten nur kontraproduktiv aus.“
Projektakteure „Knickwert“
Träger des Projektes „Knickwert“ ist – zusammen mit den Kooperationspartnern AWR GmbH und Heckenretter e. V. – der Naturparkverein Hüttener Berge. Das Projekt wird von Bingo! – Die Umweltlotterie gefördert. Mehr Informationen finden sich auf www.naturpark-huettenerberge.de unter der Rubrik „Der Naturpark/Projekte“.
Fazit
Auch wenn die Knickpflege in Einzelfällen für Knickbesitzende nicht immer einfach ist, stellen die Knicks einen vielseitigen regionalen Wert aus ökonomischer, ökologischer, kulturhistorischer und landschaftsästhetischer Perspektive dar. Wichtig im Rahmen der zukünftigen Knickbewirtschaftung und -entwicklung ist ein gemeinsames Vorgehen der vielen unterschiedlichen Akteure. Mehr Infos zum Thema: Projekt „Knickwert“ – Andreas Oeding/Jakob Gosch: knickwert@naturpark-huettenerberge.de; LKSH – Kerstin Ebke/Daniel Viain: knick@lksh.de; UNB Rendsburg-Eckernförde – Kristina Achilles: kristina.achilles@kreis-rd.de




