StartNachrichtenAgrarpolitikHöchstmoral beim Mindestlohn

Höchstmoral beim Mindestlohn

Editorial zur Bezahlung von Saisonarbeitskräften
Von Dr. Robert Quakernack
Ernteroboter sind noch keine praxistaugliche Alternative zu Saisonarbeitskräften. Foto: Imago
Wie viel sollte Arbeit kosten? Ist Lohn der Gegenwert der geleisteten Arbeit oder muss er die Sicherung der Existenzgrundlage gewährleisten? Und ist es berechtigt, dass die Landwirtschaft Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte fordert?In Deutschland mischt seit 2015 mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns der Staat bei der Größe der Lohntüte mit. Damals betrug der Mindestlohn 8,50 € pro Stunde. Heute liegt er bei 12,82 €. Das ist eine Steigerung

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