Nach mehreren Rissvorfällen auf Sylt bereitet das Landesamt für Umwelt (LfU) eine Allgemeinverfügung für die Entnahme eines Goldschakals vor. Aufgrund der Insellage würde eine dauerhafte Anwesenheit des Goldschakals absehbar zu großen Schäden in der Schafhaltung führen, die insbesondere für den Küstenschutz und die Deichsicherheit bedeutsam ist. Außerdem schwächt der Goldschakal den Schutz von Bodenbrütern.
Der Goldschakal ist sowohl europarechtlich als auch durch Bundesrecht besonders geschützt. Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme kann erst nach Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände ergehen. Diese wurden heute durch den Minister informiert und haben nun Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
Dazu sagt Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Eine Ausnahmegenehmigung – wie der Name schon sagt – setzt besondere Umstände voraus und darf niemals leichtfertig erteilt werden. In diesem Fall liegen gleich drei gewichtige Gründe vor, die sich aus der besonderen Insellage der Insel Sylt ergeben: Kurzfristig geht es darum, weitere Schäden an Nutztieren einerseits sowie anderen geschützten Arten andererseits abzuwenden. Zudem hat die Deichschäferei eine besondere Bedeutung für den Küstenschutz. Vor diesem Hintergrund befürworte ich die geplante Ausnahmegenehmigung durch das Landesamt für Umwelt in diesem besonderen Fall.“
Der Goldschakal ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-RL gelistet sowie national nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Die Art wird vom Jagdrecht nicht erfasst. Illegale Entnahmen sind strafbewährt.
Zwischen dem 19. und 21. Mai wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement Rissvorfälle gemeldet, in deren Verlauf insgesamt 76 Lämmer getötet wurden. Die Vorfälle wurden durch das Wolfsmanagement untersucht. Die genetischen Proben wurden durch das Senckenberg Forschungsinstitut untersucht und als Verursacher wurde ein Goldschakal ermittelt.