Auf weitere Anpassungen der europäischen Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) drängt der Verband AGDW – Die Waldeigentümer. Auch nach den im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungen sind der Branchenorganisation zufolge sämtliche Waldbesitzer verpflichtet, ihre Flächen in einer Datenbank zu registrieren.
Aus Sicht des Verbandes muss an die Verordnung daher nochmals Hand angelegt werden, um die „drohende Datenflut einzudämmen“ und den Aufwand für die Verwaltungen und die rund zwei Millionen Waldeigentümer hierzulande gleichermaßen zu verringern.
„Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen muss es ermöglicht werden, sich mit einer Meldung als Marktteilnehmer zu registrieren und damit die individuellen Berichtspflichten ihrer Mitglieder abzulösen“, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Der Verband geht davon aus, dass diese Maßnahme das IT-System der EU „spürbar“ entlasten würde, da die Zusammenschlüsse im Durchschnitt rund 2.400 Mitglieder hätten. Dem Aufbau weiterer Bürokratielasten sollte dem AGDW zufolge zudem durch eine konsequente Vermeidung von Doppelmeldungen auf nationaler und europäischer Ebene entgegengewirkt werden. In Mitgliedstaaten mit einem niedrigen Entwaldungsrisiko sollten die Waldeigentümer daher von einer zusätzlichen Erklärung im EU-System befreit werden, sofern bereits wesentliche Informationen in Datenbanken vorhanden sind. „Wo auf Ebene der Bundesländer bereits Waldbesitzerdaten vorliegen, sollten diese konsequent genutzt werden, statt parallele Meldepflichten auf EU-Ebene zu etablieren“, so Bitter.




