Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das sogenannte Erntegut-System der STV zwingen will.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken nennt das Vorgehen „übergriffig“ und warnt vor einer Diskreditierung des Bildes der mittelständischen Pflanzenzüchter, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beanspruchen.
Besonders problematisch sei laut DBV, dass auch korrekt nachbauende Betriebe sowie Nutzer von Z-Saatgut mit überzogenen Anforderungen und datenschutzrechtlich fragwürdigen Verfahren belastet würden. Agrarhändler gäben diesen Druck teils ungefiltert weiter und verlangten bei Lieferungen STV-Bescheinigungen, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage bestehe.
Aus Sicht des DBV hat der Bundesgerichtshof im sogenannten Erntegut-Urteil lediglich eine allgemeine Erkundigungspflicht des Handels festgestellt, jedoch keinerlei Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung ist daraus nicht abzuleiten. Das Urteil des Bundesgerichtshofes werde hier bewusst falsch interpretiert und als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht. Der DBV zeigt grundsätzliches Verständnis für die Lage, in der sich Agrarhändler durch das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft STV befinden. „Wir verstehen, dass auch die Händler Rechtssicherheit benötigen“, so Krüsken.
Der Verband ruft Landwirte auf, Benachteiligungen in Lieferbeziehungen nicht einfach hinzunehmen, und fordert Agrarhändler zu fairen, transparenten Verfahren auf. Die STV-Methoden seien nach DBV-Einschätzung kartellund wettbewerbsrechtlich bedenklich. Der DBV verlangt daher ein Ende irreführender Kommunikation und ein faires Miteinander in der Agrarwirtschaft. DBV