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Bundesrat warnt vor Überregulierung

Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz – Novelle des bayerischen Jagdgesetzes beschlossen
Von Agra-Europe/jh
Die Vorgaben aus Brüssel würden bei der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz aktuell übererfüllt, mahnt der Bundesrat. Foto: Imago

Bei der geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz hat der Bundesrat vor einer Überregulierung gewarnt. Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die Vorgaben aus Brüssel übererfüllt, erklärte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag der vorigen Woche. Das Europarecht verlange lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei.

Der Gesetzentwurf enthält laut dem Bundesrat hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Als ein Beispiel dafür führen die Länder unter anderem die Vorgaben für die Jagd auf Problemwölfe während der Schonzeit an. Dann sei zum Beispiel zu prüfen, ob es trotz Herdenschutz zu einem Wolfsriss gekommen sei. Hier sollte die Bundesregierung die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren. Dieselbe Forderung stellen die Länder mit Blick auf die geplanten Regelungen für den Fall, dass sich der Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Dafür sieht der Gesetzentwurf statt einer Prüfung der Wiederherstellung des Erhaltungszustands eine ständige behördliche Pflicht zur Prüfung von Jagdbeschränkungen oder -verboten vor. Das birgt nach Einschätzung des Bundesrates aber die Gefahr zahlreicher Verpflichtungsklagen Dritter auf Erlass von Jagdbeschränkungen und -verboten.

Doppelzuständigkeiten vermeiden

Daneben plädierte die Länderkammer dafür, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu entlassen und ihn künftig nur noch dem allgemeinen Schutz zu unterstellen. Dadurch würden unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden vermieden. Schließlich schlägt der Bundesrat eine Lockerung des Verbots vor, wild lebende Wölfe zu füttern. Die sogenannte Kirrung solle möglich bleiben.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sowie der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) und die Landwirtschaftsminister von Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, Ingmar Jung (CDU), Dr. Till Backhaus (SPD) und Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), unterstrichen die Notwendigkeit des Weidetierschutzes. Zwar bleibe der Herdenschutz auch künftig wichtig. Zäune und Hunde kämen angesichts der wachsenden Wolfspopulation aber an ihre Grenzen. Es werde Zeit, rechtssichere Vorgaben für die Entnahme von Problemwölfen und die Regulierung des Gesamtbestandes zu schaffen.

Der Bundestag entscheidet, ob er die Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, befasst sich erneut der Bundesrat damit.

Novelle des bayerischen Jagdgesetzes

Das bayerische Kabinett hat unterdessen den Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz beschlossen. Mit diesem sollen mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger geschaffen und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht gestärkt werden. An dem vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Entwurf, insbesondere den Plänen zur Bejagung von Rehwild und zum Umgang mit dem Wolf, hatte es in den zurückliegenden Monaten aus dem Naturschutz teils heftige Kritik gegeben. Diese habe das Kabinett aber „nicht überzeugt“, erklärte Ressortchef Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Laut dem Willen der Landesregierung soll Rehwild künftig auch ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden können, wenn die Grundeigentümer dies wollen. Damit sollen Handlungsmöglichkeiten eröffnet, Verwaltungsaufwand reduziert und eine nachhaltige Bejagung gefördert werden. Ziele seien ein ausgeglichenes Wald-Wild-Verhältnis, stabile Wälder und gesunde Wildbestände. Naturschützer befürchten indes, dass nach einer Abschaffung der Abschussplanung die Waldverjüngung „praktisch aufgefressen“ werde.

Daneben sollen mit der geplanten Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, eine nachhaltige Bejagung des Wolfes und des Goldschakals in Bayern zu etablieren. Außerdem hat sich das Kabinett dafür ausgesprochen, dass Bayern die Jagdzeiten für die einzelnen Wildtierarten unabhängig vom Bund selbstständig festlegen kann. Damit sollen für Arten wie Gänse, die in der Landwirtschaft Probleme bereiten, erweitere Bejagungszeiten eingeführt werden können. Zu den weiteren vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem, dass Flächen für Freiflächenphotovoltaik künftig nicht mehr als jagdlich befriedet gelten. Dies würde der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bayerischen Landtag.

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