Biogasanlagenbetreiber können aufatmen: Die EU-Kommission hat das Biomassepaket genehmigt. Damit kommen die in dem Gesetzespaket beschlossenen Regelungen, darunter ein höheres Ausschreibevolumen und der Flexibilitätszuschlag, bei der anstehenden Oktoberausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anwendung. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitgeteilt hat, sind die förderrechtlichen Anpassungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zulässig. Insgesamt darf die Bundesregierung damit da
Brüssel genehmigt Biomassepaket
Höheres Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag
Von Agra-Europe/jh

Das Biomassepaket ist von der EU-Kommission am Donnerstag genehmigt worden. Damit kommen ein höheres Ausschreibungsvolumen und der Flexibilitätszuschlag bei der Oktoberausschreibung zur Anwendung. Foto: Imago
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