Die Klimaanpassungsstratgie des Landes stellte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) in der vergangenen Woche vor. Sie zeigt für 16 Handlungsfelder – von Küsten- und Binnenhochwasserschutz, Starkregen über Boden, Land- und Forstwirtschaft bis hin zur menschlichen Gesundheit, Industrie und Gewerbe, Bevölkerungsschutz und Raumplanung – die Auswirkungen des Klimawandels auf, formuliert sowohl Handlungsziele als auch konkrete Maßnahmen und skizziert Best-Practice-Beispiele zur Anpassung an die sich verändernden Bedingungen.
Berücksichtigt wurden in der ressortübergreifend erarbeiteten Strategie Stellungnahmen von 30 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft sowie die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse und des Klimafolgenmonitorings des Landes. Eine breitere Öffentlichkeit hatte zudem im Rahmen der Klimaanpassungskonferenz die Möglichkeit, sich einzubringen. Da Jugendliche besonders lange und deutlich von den Auswirkungen der Erderwärmung betroffen sein werden, wurde ihrer Perspektive durch ein Jugendforum besonderes Gewicht verliehen. Ziel ist, den spürbaren Auswirkungen des Klimwandels, zunehmenden Trocken- und Hitzeperioden oder dem Meeresspiegelanstieg, gut begegnen zu können und dabei Synergien zu identifizieren und zu nutzen. Wo vorhanden, wird auf bestehende Strategiedokumente wie den Generalplan Küstenschutz (Fortschreibung 2022) oder die Biodiversitätsstrategie für Schleswig-Holstein („Kurs Natur 2030“ von 2021) zurückgegriffen.
Zentrale Maßnahmen ausgewählter Handlungsfelder sind:
Stadt- und Siedlungsentwicklung, Gebäude
– Integration von Klimaanpassung in Planungsprozesse und -instrumente, beispielsweise über den Landesentwicklungsplan, Hochwasserrisikogebiete, Starkregenkarten oder das Baugesetzbuch
– Klimaangepasste Bauweisen, wie sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, Dach- und Fassadenbegrünung
Verkehr und Verkehrsinfrastruktur
– Anpassen der Dimensionierung von Entwässerungsinfrastruktur zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen, beispielsweise durch höhere Kapazitäten für Aufnahme, Rückhalt und Ableitung von Niederschlagswasser
– Haltestellengestaltung für umfangreichen Wetterschutz, sowohl vor Regen als auch starker Sonneneinstrahlung
Landwirtschaft
– Maßnahmen in Pflanzenbau und Tierhaltung sind oft bereits bekannt. Das Zentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft verankert dieses Wissen in der Praxis.
– Unterstützen von Klimaanpassungsprozessen in der Landwirtschaft durch eine spezielle Förderrichtlinie (seit April 2025)
Menschliche Gesundheit
– Informationsangebot im Internet für die Bevölkerung und die Behörden zum Umgang mit Hitze
– Erarbeiten einer Landesstrategie zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, die die Klimaanpassung zur Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung in den Blick nimmt
Bevölkerungsschutz
– Umsetzung des Zehn-Punkte-Plans zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes, da so auch klimawandelbedingten Katastrophenfällen adäquat begegnet werden kann
Dazu gehört: Information der Bevölkerung verbessern und moderne Warntechnik, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ebenen und Stärkung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz, etwa der Freiwilligen Feuerwehren
Küstenschutz
– Der Generalplan Küstenschutz bündelt die wichtigsten Maßnahmen zum steigenden Meeresspiegel, dazu gehören die Verstärkung der Landesschutzdeiche und Halligwarften und der Bau von Klimadeichen.
– Freihalten von Steilufern als Sedimentquellen für die Stabilisierung der Ostseeküste und die Verbesserung der Gefahrenabwehr bei Sturmfluten
Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft
– Festlegung maximaler Wasserentnahmemengen
– Starkregenvorsorge durch Starkregenkarten und den Leitfaden Starkregenrisikomanagement
– Einrichtung der Beratungsstelle Wassergefahren, die Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbände bei der Risikoanalyse und Erarbeitung von Anpassungs- beziehungsweise Vorsorgekonzepten zu Binnenhochwasser und Starkregen unterstützt
Industrie und Gewerbe
– Es werden Maßnahmenempfehlungen für Unternehmen sowie für Kammern und Verbände dargelegt.
– Das Land selbst wird Klimaanpassungsaspekte in seinen Landesförderprogrammen berücksichtigen sowie die Durchführung von Informationskampagnen und die Erarbeitung von Leitfäden anstreben.




