Im Juli 2025 wurde eine neue Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese schreibt erstmals einen überwiegenden Anteil standortheimischer Baumarten vor, wenn Aufforstungen und Umbauten mit Mitteln des Bundes und des Landes gefördert werden sollen. Dies gilt auch für die Bundes-Förderprogramme Klimaangepasstes Waldmanagement (Plus). D
Standortheimische Baumarten müssen überwiegen
GAK-Forstförderung
Von Dr. Borris Welcker, Landwirtschaftskammer SH
Die heimischen Ahornarten sind wichtiger Bestandteil klimastabiler Mischwälder. Fotos: Dr. Borris Welcker
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