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Große Nachfrage nach Kompensationsknicks

Knickneuanlagen als Ausgleich vermarkten
Von Hannah Röhlig, Landwirtschaftskammer SH
Mit guter Knickpflege kann sich schnell neuer Lebensraum entwickeln. Foto: Hannah Röhlig

Immer wieder werden für Baumaßnahmen bestehende Knickstrukturen entfernt oder entwidmet. Der Ausgleich muss über die Erstellung neuer Knicks erfolgen.

Das bedeutet, dass für jeden entfernten Meter Knick mindestens ein neuer Meter Knick hergestellt werden muss. Die Bauvorhabenträger haben oft keine geeigneten Flächen und Möglichkeiten, um diesen Ausgleich selbst zu schaffen. Es besteht die Möglichkeit, die benötigten Knickmeter von Dritten zu erwerben, die bereits im Vorfeld Knickneuanlagen als Kompensationsmaßnahme erstellt haben.

Die Erstellung eines solchen Kompensationsknicks muss bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Sobald eine Anerkennung dafür vorliegt, kann mit den Maßnahmen (meist Wallerstellung mit gegebenenfalls Bodenbeschaffung, Pflanzenbeschaffung, Pflanzung, Zaunbau) begonnen werden. Die Erstellung muss aus eigenen Mitteln finanziert werden, es dürfen hierfür keine Fördergelder verwendet werden. Die Kosten variieren, je nachdem wie hoch der Eigenleistungsanteil ist und ob das Material für die Wallerrichtung von der Fläche genommen werden kann oder angefahren werden muss.

Die Nachfrage nach einem Knickausgleich übersteigt mittlerweile das Angebot bei Weitem. Die Neuanlage eines Kompensationsknicks bietet sehr gute Chancen, diesen zeitnah als Ausgleich vermarkten zu können. Den Preis pro laufendem Meter legen die Eigentümer selbst fest. Üblich ist derzeit ein Preis in Höhe von zirka 150 bis 200 € (zuzüglich eventuell Umsatzsteuer). Der Knick bleibt dabei im Eigentum, es wird lediglich die Maßnahme vermarktet.

Doch nicht immer und überall ist die Erstellung einer Knickneuanlage sinnvoll. Da es sich um geschützte Biotope handelt, dürfen neu angelegte Knicks nicht mehr zurückgebaut werden. Die Eigentümer sollten sich daher zunächst gut beraten lassen und zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde überlegen, wo eine Knickneuanlage sinnvoll ist.

Die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer hat bereits seit Jahren einen eigenen Fachbereich, der landesweit Ökopunkte und andere Kompensationsmaßnahmen vermarktet, und berät gern zum Thema Knickkompensation. Sie unterstützt tatkräftig bei der Antragstellung, der Umsetzung und bei der Vermarktung.

Jetzt unverbindlich und kostenlos informieren: hroehlig@lksh.de oder unter Tel.: 0 45 51-95 98 48.

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