Im frühen Mittelalter waren Wälder im Land noch sehr verbreitet. Nach fränkisch-römischem Recht standen sie im Eigentum des Landesherrn, in Holstein des Herzogs von Sachsen und seiner Lehnsritter, in Schleswig des dänischen Königs. Da Dithmarschen noch lange selbstständig war, blieben sie dort Eigentum der Bauern. Die Hansestadt Lübeck verfügte als reichsfreie Stadt über eigene Wälder. Die Menschen auf dem Land waren Untertanen des Adels. Sie durften Wälder als freie Weide nutzen, zu
Holzvögte – Hegereiter – Oberförster
Im Dienste der schleswig-holsteinischen Wälder
Von Götz Heeschen

Holzvögte – Hegereiter – Oberförster, Forstwirtschaft, Wald, Schleswig-Holstein
Fotos: verschiedene Quellen, eingereicht von Götz Heeschen
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