Wie im vergangenen Jahr besteht auch im Jahr 2025/2026 im Bereich Grünland und Feldfutterbau sowie zu bestimmten Kulturen im Ackerbau die Möglichkeit, eine Sperrfristverschiebung beim Landesamt zu beantragen.
Der Antrag muss bis zum 10. September gestellt werden. Die Sperrfristverschiebung kann nur für die im Antrag ausgewiesenen Kulturen beantragt werden. Hier sind die Unterschiede für Flächen innerhalb und außerhalb der N-Kulisse zu beachten. Sofern eine Sperrfristverschiebung beim LLnL beantragt und bewilligt wurde, sind sowohl die geänderten Sperrzeiten als auch die benannten Kulturen und Grundvoraussetzungen gemäß dem Antrag zu beachten. Das Antragsformular ist online verfügbar unter: https://t1p.de/zxk8a