Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche den zweiten Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Der Entwurf ist ab sofort im Internet einsehbar. Die Öffentlichkeit kann ab dem 21. Mai zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 21. Juli.
„Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir die Windenergienutzung vorantreiben wollen. Er ist die entscheidende Grundlage für den weiteren konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für unser Ziel, etwa drei Prozent der Landesfläche für eine Windenergienutzung bereitzustellen. Der LEP Windenergie ist also ein zentraler Baustein für die Energiewende in Schleswig-Holstein. Mit dem zweiten Planentwurf berücksichtigen wir viele Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).
„Anpassungen nicht auf Kosten des Naturschutzes“
Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) erklärte: „Windenergie aus Norddeutschland ist kostengünstig und ein großes Pfund für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes, aber auch für den Schutz des Klimas. Mir ist wichtig, dass der Schutz von Tieren und Pflanzen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht unter die Räder kommt, denn auch die Artenvielfalt ist natürliche Lebensgrundlage für uns Menschen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Anpassungen der natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung nicht auf Kosten des Naturschutzes gehen, sondern eher redaktioneller Art sind. So bleiben die Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs weiterhin frei von Windkraftanlagen. Dasselbe gilt für die Wiesenvogelbrutgebiete, das Seeadlerdichtezentrum sowie die Umgebungsbereiche der Brutplätze windkraftsensibler Großvögel. Der Landesentwicklungsplan Wind ist damit weiterhin ein sehr guter und tragfähiger Kompromiss, um die Belange des Natur- und Artenschutzes und des Windkraftausbaus in Einklang halten und den Windfrieden in unserem Land auf ein breites Fundament zu stellen.“
Der erste Entwurf des LEP Windenergie war 2024 in ein öffentliches Beteiligungsverfahren gegeben worden. Nach Auswertung der rund 1.800 abgegebenen Stellungnahmen hat die Landesregierung entschieden, dass ein zweiter Planentwurf erforderlich ist. Darin wurden einige Regelungen noch einmal verändert oder Abgrenzungen angepasst.
Mit dem LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Der LEP Windenergie legt aber noch keine Vorranggebiete fest. Dies ist Aufgabe der Regionalpläne Windenergie, deren erste Entwürfe Mitte des Jahres veröffentlicht werden sollen.
Ein wesentlicher Grundgedanke des zweiten Planentwurfes ist die Streichung von Zielen der Raumordnung (ZdRO), die bereits in anderen Regelwerken normiert oder faktisch ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel militärische Bereiche, Binnenwasserstraßen, Wälder, Gewässerschutzstreifen und Wasserschutzgebiete. Für den tatsächlichen Schutz dieser Belange ändert sich nichts, der Plan wird aber vereinfacht.
Künftig verbindliche Teilflächenziele
Zur Zielerreichung sollen nun verbindlich regionale Teilflächenziele für die drei Planungsräume festgelegt werden und nicht mehr nur ein Gesamtflächenziel für das Land. So kann verhindert werden, dass im Falle der Zielverfehlung eines Regionalplans die im Bundesrecht als Rechtsfolge vorgesehene ungesteuerte Privilegierung der Windenergie auch in den anderen Planungsräumen eintritt.
Die Abgrenzung einer Reihe von Schutzbelangen, zum Beispiel der Wiesenvogelbrutgebiete, wird angepasst. Auf die Darstellung geplanter Verkehrsinfrastruktur in der Plankarte wird zukünftig verzichtet, um der Dynamik sich ändernder Sachverhalte Rechnung zu tragen. Die Kriterien zum Schutz der Brutplätze windkraftsensibler Großvögel (Seeadler, Weiß- und Schwarzstorch, Rotmilan) werden an die Anforderungen beziehungsweise die Logik des Bundesnaturschutzgesetzes angepasst.
Änderungen erhöhen Rechtssicherheit
Der Umweltbericht zum Planentwurf, der die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur, Kultur und Sachgüter beschreibt, wurde ebenfalls aktualisiert. Sütterlin-Waack: „Die von uns auf Basis der Stellungnahmen vorgenommenen Änderungen erhöhen die Rechtssicherheit des vorliegenden Plans. Für die vielen wichtigen und guten Hinweise im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens bin ich dankbar.“
Der Entwurf des LEP Windenergie (formal: Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Änderung Kapitel 4.5.1 (Zweiter Entwurf April 2025)) ist im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.
Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme soll nach der Bekanntmachung im Amtsblatt ab dem 21. Mai freigeschaltet werden und mit Ablauf des 21. Juli enden.
Für weitere Erläuterungen wird auch auf ein Hintergrundpapier verwiesen, das unter www.schleswig-holstein.de/windenergie zur Verfügung steht. Dort sind auch Karten und Geodaten zur aktuellen Potenzialfläche veröffentlicht.